Von Clemens Leutz Eimeldingen. Der Ton zwischen Nachbargemeinden kann bisweilen ganz schön ruppig sein. Das zeigt sich beim Blick auf Stellungnahmen zu Bebauungsplänen. So wehrten sich Binzen, Lörrach und Weil gegen den Bebauungsplan „Rebacker“ der Gemeinde Eimeldingen und forderten teils massiv Änderungen. Doch Eimeldingen ließ sich nicht darauf ein und beschloss das mehrfach geänderte Planwerk. Mit „einem gewissen Unverständnis“ reagierte Planer Dr. Bernd Fahle auf die Stellungnahmen im Rahmen der zweiten Offenlage des Bebauungsplans aus der Nachbarschaft, wobei er Efringen-Kirchen ausdrücklich ausnahm. „Am hartnäckigsten“ sei Binzen, und das, obwohl während des Verfahrens zwei Sondergebiete für Einzelhandel fallen gelassen wurden, unter anderem, weil das von McDonald’s ins Auge gefasste Grundstück nun doch nicht für Einzelhandel, sondern wie zuvor von Gewerbe genutzt werden soll. Zugleich sinkt laut Fahle durch die Verschiebung des Bahnhofsplatzes nach Süden und die umfangreiche Ausweisung von öffentlichen Parkflächen die für Einzelhandel nutzbare Fläche im Vergleich zum Bebauungsplan von 1984, der durch den neuen Plan ersetzt wird, weiter. Gegenüber damals habe auch der Bau des dritten und vierten Gleises das bebaubare Gebiet deutlich verkleinert. Dennoch erneuerte die Gemeinde Binzen ihre Bedenken, durch diese Umwandlung habe sich „an der Verkaufsflächen-Problematik nichts Substanzielles geändert“. Schließlich sei auch in Gewerbegebieten Einzelhandel bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche zulässig. Und da der Regionalverband Hochrhein-Bodensee in Waldshut eine Ansammlung solcher Märkte zulasse, könnte die Verkaufsfläche ein Vielfaches von 800 Quadratmetern erreichen. Deshalb seien die Auswirkungen des Bebauungsplans „Rebacker“ auf die zentralen Versorgungsbereiche des Kleinzentrums Binzen zu ermitteln. Relevant sei auch, ob die „raumordnerisch wünschenswerte und angestrebte“ weitere Entwicklung von Binzen beeinträchtigt werde. Binzen forderte deshalb, die Planung zu ändern und die potenziell zulässigen Verkaufsflächen für Einzelhandelsbetriebe zu reduzieren. Derlei Äußerungen könnten indes nur auf „überzogenen Befürchtungen“ über die Entwicklung im „Rebacker“ beruhen, fand Fahle. Fakt sei aber, dass künftig weniger möglich sein werde als nach dem bisherigen Plan von 1984, die für Einzelhandel nutzbare Fläche sinke gegenüber dem vorherigen Bebauungsplan. Angesichts dieser Minimierung möglicher Einzelhandelsflächen sei auch nicht ersichtlich, wie die Versorgungsfunktion von Nachbargemeinden „auch nur annähernd gefährdet werden könnte“. Deshalb sei auch das Einholen eines Märkte-Gutachtens entbehrlich. Während Efringen-Kirchen keinerlei Bedenken und Anregungen vorbrachte, äußerten sich auch Lörrach und Weil kritisch, wenn auch nicht so heftig wie Binzen. So forderten Weil und Lörrach, dass im „Rebacker“ kein oder kaum weiterer Einzelhandel angesiedelt wird.