Eigentlich waren die Beteiligten überrascht, dass für den Bau der Abwasserpumpstation des G5 im Eimeldinger Rebacker überhaupt ein förmlicher Bauantrag notwendig ist. Doch dann beschäftigte das Thema den Gemeinderat Eimeldingen gleich in zwei kontroversen Sitzungen. Letztlich setzte sich Bürgermeister Mer-stetter durch, nachdem er einen Widerspruch gegen das drohende Gegen-Votum des Gemeinderats angekündigt hatte. Von Clemens Leutz Eimeldingen. Als das G5 vor rund einem Jahrzehnt seinen Baukomplex für religiöse Veranstaltungen, Gastronomie und Hotel am Haltinger Weg realisierte, hatte ein Bebauungsplan neben den Gebäudedaten auch die Ver- und Entsorgung geregelt; dazu gehörte ein Schacht und eine Pumpstation, die das G5 auch gebaut hat und an die bereits benachbarte Firmen angeschlossen sind. Die Einzelheiten seien bei einer Besprechung mit Werkhof, Planer und G5-Vertretern festgezurrt worden, sagte Bürgermeister Manfred Merstetter am Dienstag im Gemeinderat. Und in der Regel würden derlei Einrichtungen, wenn sie nach den Regeln der Technik gebaut wurden, auch von der Gemeinde übernommen. Doch im vorliegenden Bauantrag „wurde etwas Anderes gezeichnet als zuvor von allen einvernehmlich festgelegt“, sagte Merstetter. So habe etwa ein Gebäude einen anderen Standort erhalten. Der erhebliche Unterschied zwischen Absprache und Realität sei „nicht zu vertreten“, wenn dort Mitarbeiter des Werkhofs arbeiten müssten. Die vom G5 beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans sei daher abzulehnen. Welche Auswirkungen denn der Wechsel des Standorts für ein Hüttchen habe, fragte Rita Messmer. Gebäude, Kranarm und Steuereinrichtungen müssten in einer bestimmten Konstellation zueinander stehen, damit der Betrieb funktioniere, erläuterte Merstetter. Die Änderungen seien nicht mit der Gemeinde abgesprochen worden, antwortete Merstetter auf Nachfrage von Bernhard Bodack. Sie habe nur die Information erhalten, dass das Gebäude wegen einer Leitung nicht am vereinbarten Standort errichtet werden konnte. Aber was seien denn nun die Vorgaben gewesen, wollte Simon Weiske wissen. Auch Martina Bleile erwartete eine Begründung, schließlich „will ich wissen, über was ich abstimmen soll“. Und dass ein kleines Häuschen wegen einer Leitung verschoben werde, „ist doch einleuchtend“. Birgit Pohl ärgerte sich auch darüber, dass das Protokoll der Vor-Ort-Besprechung nicht auf dem Tisch liege, sie müsse doch die Begründung für die Beschlussempfehlung kennen. Doch der Bauantrag sei vollständig, erklärte Merstetter, und technische Protokolle, die der Gemeinderat ohnehin nicht verstehe, „haben hier nichts zu suchen“. Er wünsche aber eine plausible Erklärung, widersprach Axel Ludwig, der sich nicht als „Erfüllungsgehilfe der Verwaltung“ sah. Er wolle auch „nicht als Idiot hingestellt werden“. Jeder Fachmann könne einen Sachverhalt erklären. Auf Nachfrage von Rita Messmer sagte Merstetter indes, dass er einem gegenteiligen Votum des Gemeinderats widersprechen müsse, weil es zum Nachteil der Gemeinde wäre. Wolfgang Wiege regte dann den mehrheitlich angenommenen Kompromiss an: Der Gemeinderat lehnt die beantragte Befreiung ab, wie es Merstetter auch vorschlug, stellt aber gleichzeitig eine Zustimmung in Aussicht, wenn die Anlage den Vorgaben des örtlich verfassten Protokolls beziehungsweise den abwassertechnischen Vorgaben entspricht.