Fischingen Fischingen ist für Sonnenstrom

Weiler Zeitung
Die Gemeinde Fischingen setzt künftig auf die Gewinnung von Sonnenstrom. Foto: Daniela Buch Foto: Weiler Zeitung

Photovoltaik: Beitritt zur Genossenschaft Bürgersolar Hochrhein

Fischingen (db). Auf einstimmigen Beschluss des Gemeinderats wird Fischingen Mitglied der Genossenschaft Bürgersolar Hochrhein. Diese soll auch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der Läufelberghalle betreiben.

Gemeindeeigene Dächer für die Gewinnung von Sonnenenergie zu nutzen, gehört zu den vorrangigen Maßnahmen, die sich aus dem Energiekonzept der Gemeinde ergeben hatten. In Eigenregie eine Anlage zu bauen und zu unterhalten sei für die Gemeinde derzeit jedoch zu viel, erklärte Bürgermeister Axel Moick.

Vorstandsmitglied Martin Völkle stellte in der öffentlichen Sitzung am vergangenen Mittwoch die Ziele und das Konzept der vor vier Jahren gegründeten Bürgersolar Hochrhein vor. Dazu gehört neben der Umsetzung der Energiewende und der CO2-freien Stromgewinnung auch die Unabhängigkeit von Importen von Öl, Gas, Kohle und Uran.

Kooperationen bestehen derweil mit Privatpersonen, Firmen, Vereinen und den Gemeinden Rheinfelden, Lörrach, Binzen, Weil am Rhein und Inzlingen; auch gibt es eine Beteiligung mit dem Wasserkraftwerk in Singen. Im Landkreis Lörrach werden von der Genossenschaft bereits 39 Solaranlagen unterhalten, die Zahl der Mitglieder beläuft sich auf 271.

Im Februar wird ein gemeinsamer Termin vor Ort mit dem Architekten und den Installateuren stattfinden, um das Hallendach zu begutachten und technisch zu überprüfen. Danach wird der Pachtvertrag zwischen der Gemeinde Fischingen und der Bürgersolar Hochrhein abgeschlossen. Die eigentliche Installation der Anlage, die von der Genossenschaft vorgenommen wird, ist voraussichtlich auf März oder April angesetzt. „Das kommt auf die Wetterlage an“, erklärte Völkle.

Bis zur Installation habe die Gemeinde außerdem noch Zeit, sich zu entscheiden, ob die erzeugte Sonnenenergie selbst genutzt oder vollumfänglich ins allgemeine Netz eingespeist werden soll. Vorher ist eine Entscheidung nicht nötig, da die erforderlichen Zähler erst im Zuge der Installation angebracht werden können. Grundsätzlich ist die Eigennutzung des Stroms nicht verpflichtend. Schule und Kindergarten – sofern dort keine eigene Solaranlage entstehen soll – in die Nutzung des Hallendachstroms mit einzubeziehen wäre möglich, allerdings müssten zu diesem Zweck erst die entsprechenden Leitungen gelegt werden.

Das Einverständnis des Gemeinderats für den Dachnutzungsvertrag wurde vorbehaltlich der Ergebnisse der technischen Prüfung im Februar gegeben. Im auf fünf Jahre ausgelegten Stromliefervertrag soll zusätzlich festgelegt werden, dass sich der künftige Strompreis auf einen fixen Preis von 13,65 Cent je Kilowattstunde plus der jeweiligen EEG-Umlage zusammensetzt.

Schlussendlich entschied sich der Gemeinderat für eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft, wobei der Beitritt mit einmalig 1 000 Euro für Anteile einhergeht, und auf Wunsch des Gemeinderats in den Folgejahren die jährlichen drei Prozent Ertrag – der Betrag beläuft sich auf Hundert Euro – nicht in Geld ausgezahlt, sondern in Anteile umgewandelt werden sollen.

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