Grenzach-Wyhlen BASF klagt gegen Bebauungsplan

Die Oberbadische

Normenkontrollverfahren: Unternehmen betrachtet Einschränkungen als „unverhältnismäßig“

Die Firma BASF wehrt sich gegen den von der Gemeinde aufgestellten Bebauungsplan „Rheinvorland-West“, der ausschließlich ihr Areal umfasst. Das Unternehmen kündigt an, dagegen eine fristwahrende Klage einzureichen (Normenkontrollverfahren).

Grenzach-Wyhlen. Seit Mai vergangenen Jahres war es ruhig geworden um das 32 Hektar umfassende „Rheinvorland-West“. Damals hatte der Gemeinderat das Planwerk als Satzung beschlossen – gegen den erklärten Willen von BASF, die sich in ihrer Entwicklung eingeschränkt sieht.

Vordergründig ging es der Gemeinde darum, ein Regulierungsinstrument in der Hand zu haben, um bei der Entwicklung des BASF-Geländes ein Wörtchen mitreden zu können. Dies vor dem Hintergrund, da BASF etliche Gebäude rückgebaut hatte und sich Gedanken über eine zum Unternehmen passende Entwicklung der Fläche machte. Dazu gehörte unter anderem die Verpachtung einer Teilfläche an den Chemieabfall-Recycler Zimmermann aus Gütersloh.

Doch dagegen regte sich rasch Widerstand in Teilen der Bevölkerung und des Gemeinderates. Dieser erließ eine Veränderungssperre, um Zeit zu gewinnen. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Rheinvorland-West“ folgte. Nachdem dieser das BASF-Areal – vereinfach gesagt – in verschiedene Bereiche gliedert, die dem ursprünglichen Ansiedlungsansinnen der Zimmermann-Gruppe widersprachen, hat diese sich mittlerweile von ihrer Idee, in Grenzach zu bauen, wieder verabschiedet.

Aus Sicht von BASF allerdings schränkt der Bebauungsplan „Rheinvorland-West“ das Unternehmen „ im Vergleich zur Reglementierung anderer Industrieansiedlungen in der Gemeinde unverhältnismäßig“ ein, wie das Unternehmen in einer Pressemitteilung bekundet. Dies gelte auch für den Betrieb der bestehenden Produktionsanlagen, in die das Unternehmen in jüngster Vergangenheit nach eigenen Angaben mehrere Millionen Euro investiert hat. „Dies gilt speziell dann, wenn zur Anpassung oder Erweiterung bestehender Anlagen neue oder geänderte Genehmigungen eingeholt werden müssen“, schreibt BASF.

BASF sieht ihre Kritikpunkte bestätigt

Das Unternehmen habe den Bebauungsplan juristisch beurteilen lassen und für seine Sicht der Dinge die Bestätigung erhalten. Um den uneingeschränkten Betrieb der bestehenden Produktion zu gewährleisten, seien substanzielle Anpassungen des Bebauungsplans erforderlich. Diese weitreichende Überarbeitung ist aus Sicht der BASF nur über eine Änderung von Grundzügen der Planung möglich.

In ihrer Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf sowie bei mehreren Treffen mit der Gemeindeverwaltung hat BASF laut Mitteilung detailliert auf die „erheblichen Einschränkungen“ verwiesen. Die Gespräche hätten bislang noch keinen Durchbruch erzielt. BASF hat sich deshalb entschlossen, fristwahrend Klage gegen den Bebauungsplan einzureichen.

Für BASF soll dies einen Handlungsspielraum für den Fall gewährleisten, dass eine Einigung mit der Gemeinde nicht möglich ist. Das Unternehmen will nach eigenem Bekunden aber an einem Bebauungsplan festhalten, „der sowohl den Interessen der Gemeinde als auch den Bedürfnissen von BASF gerecht wird“.

Die Firma moniert beispielsweise, dass ihr für die Herstellung von Sonnenschutzfiltern genutztes Produktionsgebäude sich dem neuen Bebauungsplan zufolge in einem Gewerbegebiet und nicht in einem Industriegebiet befindet. Notwendige Anpassungen und die Erweiterung der bestehenden Anlagen seien damit nur schwer möglich. Die Produktion mit ihren Betriebsabläufen werde zudem durch die geplanten öffentlichen Grünflächen und die damit verbundene Öffnung des Werksareals zum Rhein – wie die Gemeinde sich dies wünscht – beeinträchtigt. Der Bebauungsplan verhindere ein für die Produktion unbedingt notwendiges „geschlossenes“ Werksareal.

Beide Seiten wollen Dialog

Das Gelände wird darüber hinaus durch den Bebauungsplan kleinteilig in Industrie-und Gewerbeflächen gegliedert. Die Erhaltung eines geschlossenen Werksareals ist aus Sicht von BASF aber auch aufgrund der erforderlichen Abstände zu sogenannten Störfallanlagen notwendig.

Bürgermeister Tobias Benz ist im Vorfeld über den Schritt, Normkontrolle gegen den Bebauungsplan zu erheben, informiert worden. „Wir haben grundsätzlich Verständnis für diesen fristwahrenden Schritt und sehen den laufenden Gesprächsprozess mit der BASF dadurch nicht gefährdet. BASF und Gemeinde stehen weiter zu der Vereinbarung, einen Dialog über die offenen und auch durchaus kontroversen Punkte zu führen“, schreibt der Rathauschef in einer eigenen Stellungnahme.

Im Mai werde hierzu das nächste gemeinsame Gespräch stattfinden. „Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam gute Lösungen finden, die für BASF und Gemeinde zufriedenstellen sind“, ist Benz optimistisch. „Wir sind froh, Standortgemeinde eines globalen Unternehmens wie BASF zu sein und möchten für den Standort gute langfristige Entwicklungsperspektiven schaffen“, erklärt der Bürgermeister.

Umfrage

Bargeld

Die FDP fordert Änderungen beim Bürgergeld. Unter anderem verlangt sie schärfere Sanktionen. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading