Grenzach-Wyhlen DSM-Rentner gewinnt vor Gericht

Die Oberbadische
Die Firma DSM hofft auf die Solidarität ihrer Betriebsrentner. Foto: Manfred Herbertz Foto: Die Oberbadische

Nichterhöhung der Rente im Rahmen eines Sparpakets unzulässig / Ansprüche schriftlich geltend machen

Grenzach-Wyhlen (mh). Der Chemiekonzern DSM muss einem Rentner und ehemaligen Betriebsleiter eine entgangene Rentenerhöhung nachbezahlen. Das Bundesarbeitsgericht Erfurt hat in letzter Instanz entschieden, dass die Einbeziehung der Rentner in die Vereinbarung zur Sicherung des DSM-Standorts Grenzach unzulässig ist.

„Die Einfrierung der Rentenerhöhung dient nicht der Sicherung der Arbeitsplätze in Grenzach, sondern dient nur dem Gewinn der DSM“, begründete Roland Herlan seine Motivation, Klage gegen seinen früheren Arbeitgeber zu führen. Das Gericht gab Herlan Recht.

Im Jahr 2011 war für DSM in Grenzach ein Sparprogramm mit dem Namen „Impuls“ aufgelegt worden. Darin wurde unter anderem festgeschrieben, dass die aktiven Mitarbeiter auf einen Teil ihrer tariflich vereinbarten Einkünfte verzichten und dass auch die rund 1000 Betriebsrentner daran beteiligt werden sollten, indem sie drei Jahre auf die Erhöhung ihrer Rente verzichten. Herlan sah darin jedoch keinen Solidarbeitrag, sondern ausschließlich ein Instrument, die Firmengewinne zu steigern.

Drei Jahre beträgt normalerweise der Turnus, in dem die Renten überprüft und angepasst werden. Auf diese Anpassung sollten die ehemaligen DSM-Mitarbeiter allerdings verzichten. Dagegen klagten einige, darunter auch der frühere Betriebsleiter und promovierte Chemiker Roland Herlan.

Vor dem Arbeitsgericht Lörrach wurde zunächst für Herlan bei einem Streitwert von 1200 Euro erfolgreich verhandelt. Das Unternehmen zog vor die nächste Instanz, unterlag aber auch vor dem Landesarbeitsgericht in Freiburg. Die DSM ging daraufhin in Revision. Im Februar wurde vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt und die DSM-Klage endgültig abgewiesen.

Damit ist, so die Auffassung Herlans, klar geworden, dass DSM am Standort Grenzach keine roten Zahlen schreibe. Nur in einem solchen Fall wäre die Nichterhöhung der Betriebsrenten nämlich zulässig gewesen.

Dass die DSM in Grenzach keine Verluste schreibe, liege aber in der Struktur der Betriebsstätte begründet, sagte der DSM-Betriebsratsvorsitzende Klaus Keßner, denn als Lohnhersteller innerhalb des Konzerns bekomme man die entstehenden Kosten tatsächlich ersetzt – egal, welche Preise schlussendlich auf dem Markt für die Grenzacher Produkte erzielt würden. Keßner tut sich nach eigenem Bekunden schwer, das Urteil zu bewerten, da noch keine schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

Auch Konzernsprecher Alexander Filz verweist auf die ausstehende Urteilsbegründung. Man wolle sich aber an die bestehende Standortvereinbarung und das „Impuls-Paket“ halten. Auch sei man in diesem Jahr wieder „zur Normalität zurückgekehrt“, was die Rentenerhöhung betreffe, so Filz.

Vor einigen Tagen hat DSM seine Betriebsrentner angeschrieben und ihnen mitgeteilt, dass rückwirkend ab 1. Januar 2015 die Renten wieder im dreijährigen Turnus erhöht würden. In jenem Brief wird jedoch betont, dass das Unternehmen nach wie vor „zur Erhaltung der vorgegebenen Kosteneinsparung und zur Verwirklichung der Standortsicherungsvereinbarung noch immer den finanziellen Beitrag der aktiven und passiven Belegschaft benötigt“. Dabei wurde an die Solidarität der Betriebsrentner appelliert, aber auch darüber informiert, „dass das Bundesarbeitsgericht die unterlassene Rentenanpassung für ungültig erklärt hat“. Wer mit diesem „persönlichen Beitrag“ nicht einverstanden sei, sollte dies schriftlich mitteilen.

Das wiederum bringt Roland Herlan auf die Palme: Kaum einem der Rentner, mit denen er gesprochen habe, sei klar, dass er seine Ansprüche schriftlich geltend machen müsse. Für ihn sei das keine Frage der Solidarität mit der aktiven Belegschaft. „Ein Verzicht auf die Erhöhung kommt nur einer Spende an die DSM gleich“, zieht Herlan als Fazit.

Umfrage

Bargeld

Die FDP fordert Änderungen beim Bürgergeld. Unter anderem verlangt sie schärfere Sanktionen. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading