Damit ist, so die Auffassung Herlans, klar geworden, dass DSM am Standort Grenzach keine roten Zahlen schreibe. Nur in einem solchen Fall wäre die Nichterhöhung der Betriebsrenten nämlich zulässig gewesen.
Dass die DSM in Grenzach keine Verluste schreibe, liege aber in der Struktur der Betriebsstätte begründet, sagte der DSM-Betriebsratsvorsitzende Klaus Keßner, denn als Lohnhersteller innerhalb des Konzerns bekomme man die entstehenden Kosten tatsächlich ersetzt – egal, welche Preise schlussendlich auf dem Markt für die Grenzacher Produkte erzielt würden. Keßner tut sich nach eigenem Bekunden schwer, das Urteil zu bewerten, da noch keine schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.
Auch Konzernsprecher Alexander Filz verweist auf die ausstehende Urteilsbegründung. Man wolle sich aber an die bestehende Standortvereinbarung und das „Impuls-Paket“ halten. Auch sei man in diesem Jahr wieder „zur Normalität zurückgekehrt“, was die Rentenerhöhung betreffe, so Filz.