„Da besteht kein Recht darauf“, sagte Lars Hertelt. Der Flächennutzungsplan weise im einst bebauten Plangebiet eine gemischte Baufläche aus. Daher könne man auf einen Fortbestand der gewohnten Aussicht nicht vertrauen. Eine bestehende, ungehinderte Aussicht sei lediglich eine „Chance, die jedoch keinen bauplanungsrechtlichen Schutz genießt“, sagte der Planer..
Des Weiteren nahm er Bezug auf Anliegerbedenken, wonach der vorgesehene Gebäudekomplex zu hoch sei oder Grenzabstände nicht eingehalten würden. Hier bestehe kein Änderungsbedarf, legte Hertelt dar.
Kritik aus dem Rat
Für das Bauprojekt am Hörnle ist ein Verkehrsgutachten erstellt worden. Die Gutachter hätten zur Berechnung der Belastbarkeit der Kreuzung diese allerdings an einem Donnerstag beobachtet, kritisierte Leon Intveen (SPD). Dieses Vorgehen sei insofern „etwas fragwürdig“, da bekanntlich Freitag und Samstag die „Spitzentage“ seien, was die Verkehrsbelastung angehe. Zudem warf Intveen die Frage auf, ob der Lärm aus der benachbarten Schweiz für das Schallgutachten von Relevanz sei. Dies verneinte Lars Hertelt.
FW-Fraktionssprecher Herbert Flum dazu: „Sich auf ein Schweizer Lärmgutachten zu beziehen, geht bei uns an der Grenze schief. Denn in der Schweiz gelten andere Gesetze und Verordnungen.“
Weiteres Vorgehen
Wie Architekt Ingo Herzog erläuterte, soll noch diese Woche der Bauantrag für die Wohnblöcke gestellt werden. Bezüglich des Hotelgebäudes seien sämtliche Verträge geschlossen. „Die Planung läuft mit Volldampf an“, sagte Herzog.