Grenzach-Wyhlen Lebendige Gemeinde statt Schlafstadt

Die Oberbadische

„Neue Mitte Wyhlen“: Bürgerinformationsabend zur Schaffung eines „richtigen“ Ortszentrums

Von Tim Nagengast

Grenzach-Wyhlen. Beim Informationsabend zur Schaffung der „Neuen Mitte Wyhlen“ hatten die rund 35 anwesenden Bürger nur wenige Fragen. Bürgermeister Tobias Benz sprach bezüglich der Entwicklung der Ortsmitte von einer „Riesenchance“, denn neben Grenzach bedürfe auch Wyhlen eines Zentrums, das seinen Namen verdiene.

Auch wenn man noch nicht viel sieht im Wyhlener Ortskern: Der Entwicklungsprozess hin zu einem lebendigen, auch gefälligen Zentrum hat bereits begonnen. Erster Schritt in diese Richtung war die vollendete Sanierung der Hebelschule. Sie wurde im Rahmen des städtebaulichen Sanierungsprogramms realisiert, in welches das Projekt „Neue Mitte Wyhlen“ aufgenommen worden ist.

Doch nicht nur der öffentliche Bereich kann von Fördermitteln profitieren. Auch Privatleute, deren Liegenschaften sich in der definierten Gebietskulisse befinden, können Förderanträge stellen.

Förderprogramm: Aus dem Bund-Länder-Förderprogramm zur städtebaulichen Erneuerung erhält die Gemeinde eine Finanzhilfe von 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Dabei gibt es klare Definitionen, denn die zu fördernde Maßnahme muss der Beseitigung von Missständen und Mängeln an/in Gebäuden und im Freiraum innerhalb der Gebietskulisse „Neue Mitte Wyhlen“ dienen. Wer als Privateigentümer also eine Maßnahme plant, sollte sich mit der Gemeinde in Verbindung setzen, um die Fördermöglichkeiten abzuklopfen.

Klare Förderregularien: Wie Kommunalentwickler Roland Hecker beim Infoabend hervorhob, können ausschließlich Maßnahmen gefördert werden, die der Instandsetzung beispielsweise eines Gebäudes oder Grundstückes dienen – und nicht der Instandhaltung. Eine rückwirkende Förderung bereits realisierter Maßnahmen sei nicht möglich. Vor dem Baubeginn müssen die Gemeinde und der Sanierungswillige die geplante Maßnahme im Rahmen einer Modernisierungsvereinbarung respektive eines städtebaulichen Vertrages festlegen. Außer bei denkmalgeschützten Gebäuden müssen die Modernisierungs- und Instandsetzungskosten wirtschaftlich vertretbar sein. Ziel sei, die „wesentlichen Missstände und Mängel“ zu beseitigen, sagte Hecker beim Infoabend.

Grenzen der Förderung: Der Fördersatz pro Maßnahme in der „Neue Mitte Wyhlen“ liegt bei 20 Prozent, im Falle von Denkmalschutz bei 25 Prozent. Der Höchstbetrag pro Grundstück wird bei 20 000 Euro gedeckelt (Denkmalschutz: 25 000 Euro). Abbruchkosten werden maximal zu 80 Prozent gefördert.

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