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Grenzach-Wyhlen Rolle rückwärts bei Montagsmatten

Die Oberbadische

Bebauungsplan für Wyhlener „Montagsmatten“ geht nochmals in eine Art Offenlage

Von Tim Nagengast

Um Klarheit für alle Beteiligten, also Anrainer, Grundbesitzer und Bauwillige, zu schaffen, geht die Gemeinde Grenzach-Wyhlen mit dem Bebauungsplan „Montagsmatten Unterdorf“ noch einmal in die Offenlage, wenn auch nicht formal.

Grenzach-Wyhlen. Die Lage ist durchaus verzwickt: Um den Flächenverbrauch zu reduzieren, geht die Tendenz allerorten einerseits hin zu verstärkter Innen- beziehungsweise Nachverdichtung, andererseits will man aber auch nicht alles „zubauen“ und daher Grünbereiche erhalten. Doch wo anfangen und wo aufhören?

In den Wyhlener „Montagsmatten“ ist das so eine Sache. Die „grüne Lunge“ Wyhlens könnte theoretisch nämlich teilweise bebaut werden. Entsprechende Voranfragen oder zumindest Willenserklärungen für einzelne Grundstücke hat die Gemeinde vorliegen.

Doch das Gebiet ist nicht überplant. Der anno 1987 aufgestellte Bebauungsplan für die „Montagsmatten“ ist nämlich nie als Satzung beschlossen worden. Irgendwann ist das Verfahren im Sande verlaufen – warum, lässt sich bei der Gemeinde nicht mehr eruieren.

Vor drei Jahren schließlich holte man den Bebauungsplan wieder aus den Rathausschubladen hervor und gab ihn in die Offenlage. Ohne Folgen. Einen Satzungsbeschluss fasste der Gemeinderat auch damals nicht – der Bebauungsplan für die „Montagsmatten“ wurde also wieder nicht rechtskräftig. Dies soll sich nun ändern angesichts konkreter Bauvorhaben. Denn die Gemeinde will einen potenziellen Wildwuchs in dem nicht überplanten Bereich verhindern. Ziel: eine geordnete Entwicklung in diesem sensiblen Wyhlener Quartier. Und eine solche bekommt man eben nur, wenn die Fläche überplant ist. Das Instrument dazu ist ein rechtskräftiger Bebauungsplan.

„Wir wollen Klarheit für alle Beteiligten schaffen, vor allem für die Grundstückseigentümer“, sagte Bürgermeister Tobias Benz im Gemeinderat. Angesichts konkreter Bauvorhaben dränge aber die Zeit.

Den geplanten Satzungsbeschluss nahm das Gremium aber dann doch – noch – nicht vor. Zwar geht die Gemeinde nicht in die Offenlage zurück, zumindest nicht in die formale – aber auf eine Art eben doch, da noch einmal mit allen betroffenen Grundstücksbesitzern gesprochen werden soll.

Je nachdem, wie die Gespräche ausgehen, soll der Bebauungsplan dann rechtskräftig werden. Oder der Rat beschließt, „zurück auf Null zu gehen“ (Benz) und einen komplett neuen Entwurf aufzugleisen. Dieser Entscheid soll bereits im Januar oder Februar getroffen werden.

Sowohl Bauamtsleiterin Monika Neuhöfer-Avdic als auch Bürgermeister Benz betonten, dass trotz des Begriffs Nachverdichtung niemand zum Bauen gezwungen werde. Dies wolle man den Grundstücksbesitzern noch verdeutlichen. „Ein Baufenster ist kein Zwang zum Bauen“, bekräftigte Neuhöfer-Avdic. Im Zuge von Erbfolgen könnte es aber durchaus zu Bauwünschen kommen, daher brauche die Gemeinde ein Steuerungsinstrument.

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