Grenzach-Wyhlen Seelsorgeeinheit wird Gemeinde

Die Oberbadische
Bärbel Eckert (l.) und Maria Deschler informierten bei der Pfarrversammlung über die Visitation. Foto: Martina Weber-Kroker Foto: Die Oberbadische

St. Michael Grenzach und St. Georg Wyhlen fusionieren am 1. Januar / Künftig mit „Gemeindeteams“

Grenzach-Wyhlen (art). In der Seelsorgeeinheit Grenzach-Wyhlen gab es erstmals eine gemeinsame Pfarrversammlung. Im Mittelpunkt standen dabei Informationen zur Visitation am 5./6. Dezember sowie zur Pfarrgemeinderatswahl im März 2015. Die beiden Pfarrgemeinderats-Vorsitzenden, Maria Deschler (St. Georg, Wyhlen), und Dieter Mögerle (St. Michael, Grenzach), konnten zahlreiche interessierte Besucher im katholischen Gemeindehaus in Wyhlen begrüßen.

Maria Deschler und Bärbel Eckert informierten über die Visitation der Seelsorgeeinheit durch den neuen Dekan, Gerd Möller, und stellten die neue Visitationsordnung vor, die unter dem Stichwort „LEVI“ (Lernen, Entwickeln, Vereinbaren, Inspirieren) steht. Im Vergleich zu früher sei die Visitation heutzutage weniger ein Kontrollbesuch, sondern vielmehr „Anstoß und Ermutigung, kontinuierlich, zielführend und zukunftsorientiert das Leben in der Seelsorgeeinheit und den Pfarreien zu gestalten“. Die Vorbereitung der Visitation sei sehr intensiv und aufwändig.

Seit einem Jahr beschäftigen sich die Pfarrgemeinderäte mit dieser Thematik. Es wurde ein Team gebildet, das den für die Visitation erforderlichen Selbstbewertungsbericht nach genau vorgegebenen Strukturen und Fragestellungen erstellt. In den Selbstbewertungsbericht im Rahmen von LEVI werden auch die Ergebnisse der aktuellen Fragebogen-Aktion der Seelsorgeeinheit fließen (wir berichteten).

Dieter Mögerle informierte über die Pfarrgemeinderatswahlen am 14./15. März 2015. Ab 1. Januar 2015 erfolgt der rechtliche Zusammenschluss von St. Georg und St. Michael zu einer Kirchengemeinde mit einem Stiftungsrat, einem gemeinsamen Pfarrgemeinderat und einem gemeinsamen Haushalt. Wie Mögerle mitteilte, werde es zwei Stimmbezirke (St. Georg und St. Michael) geben. Der neue Pfarrgemeinderat soll aus zwölf gewählten Räten bestehen: sieben aus St. Georg und fünf aus St. Michael. Vorgesehen ist eine unechte Teilortswahl. In jedem Stimmbezirk wird die Gesamtbesetzung des Pfarrgemeinderates gewählt. Das heißt, es gibt eine gemeinsame Liste. Voraussichtlich besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl.

Es besteht die Möglichkeit zur Bildung von Gemeindeteams. Ob solche gebildet werden , darüber wird der neue Pfarrgemeinderat entscheiden. Alternativ dazu besteht auch die Möglichkeit, Ausschüsse einzurichten.

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