Von Gottfried Driesch Grenzach-Wyhlen/Rheinfelden. Ein 31 Jahre alter Mann aus Grenzach-Wyhlen wurde verdächtigt, für eine Serie von zwölf Kellereinbrüche in Grenzach-Wyhlen und Rheinfelden zu Beginn dieses Jahres verantwortlich zu sein. Vor zehn Tagen begann die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht Lörrach (wir berichteten). Jetzt endete sie mit einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung. An einem der Tatorte war eine Zigarettenkippe mit der DNA des Angeklagten gefunden worden. An einem anderen Tatort hatte die Polizei einen auffälligen feuchten Schuhabdruck gesichert, der wohl von dem Angeklagten stammte. Und bei einer weiteren Tat war sich das Gericht sicher, dass der Angeklagte 16 Bierflaschen, die zuvor gestohlen worden waren, in einem kameraüberwachten Lebensmittelmarkt zurückgegeben hatte. Polizei vermutete den Angeklagten als Täter Die Polizei hatte zwölf Kellereinbrüche, die zwischen dem 20. Dezember 2015 und dem 28. Januar 2016 in einem engen Umkreis in Grenzach-Wyhlen und Rheinfelden entdeckt wurden, dem Angeklagten zugerechnet. Als weiteres Indiz werteten die Ermittler, dass bei all diesen Einbrüchen fast ausschließlich alkoholhaltige Getränke und Leergut gestohlen worden war. Erschwerend kam hinzu, dass der Angeklagte seit seinem 14. Lebensjahr 17 Vorstrafen, überwiegend wegen Einbruchsdiebstahl, angesammelt hat. Viele Jahre saß er bereits in Deutschland und der Schweiz im Gefängnis. Erst wenige Wochen vor der angeblich ersten Tat war er erst aus der Haft entlassen worden. Nach der Festnahme des Beschuldigten Ende Januar und der Verbringung in Untersuchungshaft hätte diese Art von Kellereinbrüchen in dem fraglichen Gebiet rapide abgenommen, berichtete ein Ermittlungsbeamter. Verteidigerin verlangt Freispruch Die Staatsanwältin rechnete alle zwölf Taten dem Angeklagten zu und beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Die Verteidigerin verlangte Freispruch. Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Dietrich Bezzel sah nur drei Fälle von Diebstahl und Sachbeschädigung als erwiesen an. „Ein anderer Täter lässt sich nicht ausschließen“, begründete der Vorsitzende die Strafe von sieben Monaten ohne Bewährung Da die fünfmonatige U-Haft auf die Strafe angerechnet wird, ist der Angeklagte bald wieder auf freiem Fuß.