Grenzach-Wyhlen Tempo 30: die unendliche Geschichte

Die Oberbadische

Lärmaktionsplan: Landratsamt: „Verfahren ist noch nicht abgeschlossen“ / Benz reagiert mit Unverständnis

Von Tim Nagengast

Papier kann manchmal sehr geduldig sein. Solange das Regierungspräsidium den Plänen zur Einrichtung der beiden Tempo-30-Abschnitte auf der B 34 in Grenzach und Wyhlen nicht zugestimmt hat, kann die Maßnahme nicht umgesetzt werden. Bürgermeister Tobias Benz reißt langsam die Hutschnur.

Grenzach-Wyhlen. Die Frage, wann denn nun eigentlich in den beiden Ortsdurchfahrten die Tempo-30-Schilder aufgestellt werden, entwickelt sich langsam zum Dauerbrenner.

Rückblick:

Bereits im Juli 2013 hatte der Gemeinderat die Aufstellung eines LAP beschlossen. Nachdem anno 2015 für Januar/Februar des vergangenen Jahres die Ausweisung der beiden 30er-Abschnitte angekündigt worden war, tat sich aber eine ganze Weile lang nichts mehr. Ende Juni 2016 schließlich hatte der Gemeinderat den Lärmaktionsplan verabschiedet und aus Sicht der Gemeinde das Verfahren somit abgeschlossen. Seither hieß es immer wieder, die Schilder zur Tempobegrenzung kämen „bald“.

Sachstand:

Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2017, und die 30er-Schilder stehen immer noch nicht. Wie Bürgermeister Tobias Benz am Dienstagabend auf Nachhaken von Karin Lischer (SPD) betonte, habe die Gemeinde alle ihre „Hausaufgaben" gemacht. Es liege nun an den übergeordneten Behörden – die Ortsdurchfahrt ist eine Bundesstraße – die Temporeduzierung anzuordnen (wir berichteten). Um die Einrichtung der beiden Tempo-30-Zonen vornehmen zu können, bedarf es einer endgültigen verkehrsrechtlichen Anordnung. Diese steht noch immer aus.

Das sagt das Landratsamt:

Laut Junia Folk, Sprecherin des Landratsamtes, arbeitet der Fachbereich Verkehr der Lörracher Behörde aktuell „an der Abwägung der Situation und prüft dazu zwei Gutachten eines Planungsbüros, die Lärmberechnung und die Wirkungsanalyse. Aufgrund der Bedeutung der B 34 als wichtige Verkehrsachse muss außerdem noch die Polizei zu den Belangen der Verkehrssicherheit gehört werden“. Des Weiteren gehören laut Folk zur Abwägung „die Klärung der Frage nach der Umsetzbarkeit“, also. in welcher Weise „eine Überwachung möglich sein“ werde. Den Ergebnissen müsse schließlich nochmals das Regierungspräsidium zustimmen. „Für den Moment ist hier keine zeitliche Angabe für den Abschluss des Verfahrens möglich“, teilt die Pressesprecherin des Landratsamtes mit.

Das sagt der Bürgermeister:

Mit Unverständnis reagiert Grenzach-Wyhlens Rathauschef Tobias Benz auf die Stellungnahme des Landratsamtes, dass keine verbindliche zeitliche Aussage für den Abschluss des Verfahrens der Lärmaktionsplanung möglich sei. Noch Ende Dezember sei dies der Gemeinde in einem Schreiben für Januar in Aussicht gestellt worden, bekräftigt der Rathauschef. Die Gemeinde Grenzach-Wyhlen habe die rechtliche Vorgabe erfüllt, eine Lärmaktionsplanung für den Bereich der B 34 innerhalb der beiden Ortsdurchfahrten durchzuführen.

„Im Rahmen einer zweimaligen Offenlage wurden alle relevanten Träger öffentlicher Belange, darunter auch die Polizei, umfangreich beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten“, lässt Benz wissen. Das Regierungspräsidium Freiburg stehe laut Auskunft an die Gemeinde den beiden Tempo-30-Zonen aufgeschlossen gegenüber und habe Zustimmung signalisiert, sobald die Abwägung durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises vorliegt.

Benz will Dampf machen:

Die Argumentation der Lörracher Behörde können aus Benz’ Sicht jedenfalls „nicht überzeugen“. So sei die Polizei bereits im Rahmen der beiden Offenlagen der Lärmaktionsplanung am Verfahren beteiligt worden, hebt der Rathauschef hervor und verweist auf die rasch vollzogene Einrichtung eines Tempo-30-Abschnitts auf der B 34 im nahen Warmbach.

Die vom Landratsamt angeführte Problematik bezüglich der Überwachbarkeit sollte, so Benz, „eigentlich trivial zu beantworten sein: durch temporäre Kontrollen oder auch durch stationäre Blitzer. Außerdem stellt sich die Frage der Überwachbarkeit überall bei jeder Geschwindigkeitsvorgabe und ist sicher kein Grund gegen das Ergebnis der Lärmaktionsplanung in Grenzach-Wyhlen“.

Brief ans Landratsamt:

Nach eigenen Angaben hat der Grenzach-Wyhlener Bürgermeister noch gestern ein Schreiben an den beim Landratsamt zuständigen Dezernenten Ulrich Höhler verfasst. Darin dringe die Gemeinde erneut auf einen zeitnahen Abschluss des Verfahrens im Sinne des Ergebnisses der Lärmaktionsplanung und der betroffenen Anwohner, hält Benz abschließend fest.

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