^ Grenzach-Wyhlen: Veränderungssperre für das Wyhlener Oberdorf - Grenzach-Wyhlen - Verlagshaus Jaumann

Grenzach-Wyhlen Veränderungssperre für das Wyhlener Oberdorf

Die Oberbadische
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberdorf“ sind neben Wettbüros auch Spielhallen ausgeschlossen. Foto: Archiv

Bebauungsplan: Gemeinde Grenzach-Wyhlen will weitere Spielhallen oder Wettbüros verhindern

Grenzach-Wyhlen (tn). Der Gemeinderat Grenzach-Wyhlen hat für das Gebiet „Oberdorf“ in Wyhlen die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen und direkt eine Veränderungssperre verhängt. Betroffen ist das Areal zwischen der Klosterstraße (Osten), den Bebauungsplangebieten „Hofäcker“ im Norden, „Schlipfhalden“ im Westen sowie eine Reihe von Grundstücken südlich der Lörracher Straße.

Anlass für die Planaufstellung samt Veränderungssperre ist der bei der Gemeinde eingegangene Antrag, im Anwesen Lörracher Straße 8 („Laterne“, ehemals „Brunnenstüble“) Gasträume in ein Wettbüro umzunutzen. Der Antragsteller wollte zwei Wett-Terminals und zwei Bildschirme für Live-Sportübertragungen aufstellen.

Ein solches Anliegen wäre an dieser Stelle ohne Bebauungsplan prinzipiell genehmigungsfähig. Da der Gemeinderat aber bereits im Mai 2010 beschlossen hatte, keine weiteren Spielhallen, Wettbüros und -annahmestellen mehr im Ort zu wollen, zieht das Gremium nun die „Bebauungsplan- und Veränderungssperre-Karte“. „Wir schaffen damit Rechtssicherheit“, sagte Bürgermeister Tobias Benz. Er betonte, dass die im Plangebiet lebenden Bürger weder durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes noch durch den Erlass einer Veränderungssperre Nachteile zu befürchten hätten.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde schließlich der Antrag auf Nutzungsänderung der Gasträume in ein Wettbüro abgelehnt.

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