Grenzach-Wyhlen Widersprüchlich

Die Oberbadische
Ja, wie denn nun? Rein verkehrsrechtlich ist das Parken auf Radfahrerschutzstreifen zu keiner Zeit gestattet. Im Bereich der Grenzacher Rheinhalde sagt die aktuelle Beschilderung jedoch etwas anderes aus und sorgt damit für Verwirrung. Foto: Rolf Reißmann Foto: Die Oberbadische

Parken: Verwirrende Beschilderung an der B 34 sorgt für unfreiwillige Parkverstöße

Von Rolf Reißmann

Seit entlang der B 34 die Radfahrerschutzstreifen aufgebracht wurden, kommt es im Bereich der Grenzacher Rheinhalde immer wieder zu Parkverstößen. Grund ist die noch immer vorhandene Beschilderung, wonach das Parken dort zwischen 20 und 6 Uhr gestattet sei. Dabei darf man auf einem Veloschutzstreifen generell überhaupt nicht parken.

Grenzach-Wyhlen. Wenige Tage, nachdem die durchgehende Markierung der Radschutzstreifen bis zum Grenzübergang abgeschlossen war, verbreitete die Gemeindeverwaltung eine Information zu den rechtlichen Folgen für den Straßenverkehr. Demnach sei das Parken auf Radschutzstreifen generell verboten. Die Beschilderung vor Ort allerdings verbietet das Parken nur „werktags von 6 bis 20 Uhr“ – ein klarer Widerspruch zur Rechtslage.

Manch einer parkt im guten Glauben falsch

So verwundert es nicht, dass etliche Autofahrer – wohl im guten Glauben – ihre Fahrzeuge sowohl vor dem Yachtclub-Gelände am Hörnle als auch vor der katholischen Kirche auf den Schutzstreifen abstellten. Somit mussten Radfahrer dann doch ausweichen.

Andererseits ließ die Gemeinde den Radschutzstreifen in Richtung Basel unmittelbar vor dem Grenzübergang rot markieren, damit Schweizer Einkaufstouristen, die rasch ihre „grünen Zettel“ abstempeln lassen wollen, ihre Fahrzeuge dort nicht mehr abstellen. Allerdings hat die rote Farbe auf Etliche kaum eine Wirkung, nicht nur beim samstäglichen Hochbetrieb am Zoll.

Für Radfahrer ist neu vom Bahnübergang bis zum Grenzübergang am rechten Fahrbahnrand ein Schutzstreifen markiert. Dennoch fährt eine Vielzahl der Radler, wie man beobachten kann, nach wie vor in Richtung Basel auf dem südlichen Gehweg. Aber genau das war dort noch nie gestattet, wurde aber trotz eindeutiger Markierung geduldet. Daher konnten sich Fußgänger auf dem südlichen Gehweg auch nicht darauf verlassen, dass in dieser Richtung keine Radfahrer auf gleichem Weg verkehren.

Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung unterwegs

Kritisch wird es nach wie vor an der südlichen Bushaltestelle am Grenzübergang. Während nahezu alle Velofahrer aus Basel die Markierung um die Haltestelle herum nutzen, drängen sehr viele jener, die hier verbotenerweise in Richtung Grenze radeln, mit unverminderter Geschwindigkeit durch die wartenden Fahrgäste – vor allem im morgendlichen Berufs- und Schülerverkehr.

In besagter Information der Gemeindeverwaltung über korrektes Verhalten an und auf Radschutzstreifen wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte „Geisterfahren“ auf diesen Streifen verboten ist. Wie man täglich beobachten kann, ist diese Vorschrift allerdings offenkundig nicht jedem bekannt. Vor allem Jugendliche ignorieren sie, radeln hier ganz gerne entgegen der Fahrtrichtung und setzen sich und andere Verkehrsteilnehmer damit gefährlichen und unnötigen Risiken aus.

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