Mit deutlicher Mehrheit von neun Ja-Stimmen – bei einer Ablehnung und einer Enthaltung – stimmte der Gemeinderat Häg-Ehrsberg in seiner Sitzung am Mittwoch dem Verlauf der Stromableitungstrasse über kommunale Grundstücke zu. Gegen den zunächst ablehnenden Beschluss des Rats hatte Bürgermeister Bruno Schmidt Widerspruch eingelegt. Häg-Ehrsberg (hf). In der Januar-Sitzung hatte der Gemeinderat den Antrag der Verwaltung, der Verlegung der Stromableitungstrasse vom geplanten Windpark Rohrenkopf über kommunale Grundstücke bis zum Übergabepunkt ins Stromnetz der ED-Netze in Rohmatt, mit Mehrheit abgelehnt. „Diese Gemeinderatsentscheidung widerspricht eindeutig dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung, weil die Gemeinde hinsichtlich der kommunalen Grundstücke eine marktbeherrschende Stellung innehat. Zum anderen ist es meine Pflicht als Bürgermeister, Schaden von der Gemeinde abzuwehren. Und bei Verzögerungen aufgrund dieser Entscheidung beim Bau und der Inbetriebnahme des Windparks Rohrenkopf hätte das Risiko bestanden, dass die Kommune mit erheblichen Schadenersatzforderungen konfrontiert worden wäre. Es war also die Pflicht des Bürgermeisters, gegen den Beschluss des Gemeinderats Widerspruch einzulegen“, erläuterte Bruno Schmidt. Warum man denn überhaupt noch abstimmen müsse, wenn doch die Entscheidung schon per Gesetz vorgegeben sei, wurde aus dem Gemeinderat gefragt. Die Abstimmung sei notwendig, weil die Gemeinde das Entscheidungsrecht über ihre Grundstücke habe. Die vorgeschlagene Trassenführung könne abgelehnt werden, wenn die Gemeinde einen besseren Vorschlag machen könne, hieß es. Sollte der Gemeinderat erneut einfach ablehnen, werde das Landratsamt entscheiden, sagte Daniel Senn von der Kommunalaufsicht, der an der Sitzung teilnahm. Gegen diese Entscheidung könne die Gemeinde klagen – mit dem Risiko, bei Verlust des Prozesses die Gerichtskosten und etwaige Schadenersatzforderungen des Betreibers zahlen zu müssen. Eine weitere Frage, die von Gemeinderat Rolf Wuchner eingebracht wurde, bezog sich auf die privaten Grundstücke, die an der Trasse liegen. Ob denn auch private Grundstückseigentümer, die ihre Grundstücke nicht hergeben wollen, von solchen Schadenersatzforderungen bedroht seien, wollte der Gemeinderat wissen. Bei privaten Grundstücken sei das eine andere Sache, antwortete Senn. Hier müsse zwischen Windpark-Betreiber und Eigentümern verhandelt werden. „Wenn man sich dabei absolut nicht einigen kann, kann ein Enteignungsverfahren eingeleitet werden“, so Daniel Senn. Ein solches Verfahren sei sehr wahrscheinlich, denn in der Regel werde das allgemeine Interesse der Stromversorgung höher gewertet als das private Interesse eines Grundstückseigentümers. Daher seien Schadenersatzforderungen gegen Private nicht wahrscheinlich. Zum Enteignungsverfahren präzisierte Bürgermeister Bruno Schmidt: Ein Gericht kann im gegeben Fall eine Enteignung anordnen. Dann wird die Stromleitung auf dem Grundstück verlegt, und anschließend wird das Grundstück an den ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben, mit der Maßgabe, dass das Leitungsrecht im Grundbuch eingetragen wird. Oliver Renaud von der Firma Enerkraft beschrieb den bisher geplanten Leitungsverlauf, ergänzte aber, dass die Trasse noch nicht genau vermessen sei und in Details verändert werden kann. Bruno Schmidt bestätigte, dass die Trasse nach Möglichkeit nur über Gemeindewege verlegt werden soll. In der abschließenden Beschlussfassung stimmte der Gemeinderat der Verlegung der Stromtrasse über kommunale Grundstücke mehrheitlich mit neun Ja-Stimmen – bei einer Ablehnung (Rolf Wuchner) und einer Enthaltung (Dirk Philipp) – zu.