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Hausen im Wiesental Gebühren werden leicht erhöht

Markgräfler Tagblatt

GemeinderatHausen erweitert Kindergarten- und Krippenangebot / Sozialstaffel

Hausen (hf). Eine Erweiterung der Öffnungszeiten und die Einrichtung einer Kinderkrippe verabschiedete der Gemeinderat Hausen in seiner Sitzung am Montag. Diese Erweiterung des Angebots ist mit einer leichten Gebührenerhöhung für die Eltern verbunden.

Die bisher schon bestehende Sozialstaffel der Gebühren und die Härtefallregelung wurden neu in die Satzung mit aufgenommen. In der Sitzung sprach eine Vertreterin des Elternbeirats, der in die Beratungen über Angebot und Gebühren mit eingebunden war, der Verwaltung und dem Gemeinderat ihren Dank für die aus Elternsicht positiven Vereinbarungen aus.

Sieben oder acht Stunden Betreuung möglich

Um dem Bedarf der Eltern entgegenzukommen, hat der Gemeinderat Hausen die Öffnungszeiten im Kindergarten und in der Kinderkrippe angepasst. Von 2016 an ist eine Betreuung von wahlweise sieben oder acht Stunden möglich. Die Gebühren wurden in diesem Zusammenhang um den gestiegenen Satz der Personalkosten um drei Prozent erhöht.

Neu wird auch für die Kinder ein Mittagessen angeboten, das vom AWO-Kreisverband Lörrach geliefert wird. Die Kosten für das Mittagessen von rund 2,80 Euro für die Kleinkinder und rund 3,80 Euro für die größeren Kinder ist nicht in den Gebühren enthalten und wird einzelfallbezogen und separat abgerechnet, wie Bürgermeister Martin Bühler erläuterte.

Die Sozialstaffel, nach der die Gebühren bei mehreren Kindern unter 18 Jahren im Haushalt schrittweise reduziert werden, die schon seit Jahren in Hausen angewandt wird, wurde jetzt neu fest in der Kindergartensatzung verankert. Ebenfalls in die Satzung aufgenommen wurde die Härtefallregelung, nach der „in besonders begründeten Härtefällen“ die Gemeinde die Gebühren ermäßigen kann. Die verschiedenen Regelungen wurden im Vorfeld mit dem Elternbeirat des Kindergartens beraten und abgestimmt.

Regelung für den Härtefall ist vorhanden

Die Gebühren werden ab dem 1. Januar 2016 für die verschiedenen Angebote wie folgt festgesetzt: Die Kinderhartengebühr beträgt bei einer Betreuungszeit von täglich sieben Stunden für das erste Kind 137 Euro (bisher 133 Euro) im Monat. Bei einer Betreuungszeit von täglich acht Stunden beträgt sie 147 Euro. Leben mehr als ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, gelten die nach der Sozialstaffel reduzierten Gebühren.

In der Krippe betragen die Gebühren bei einer Betreuung von sieben Stunden 318 Euro (bisher 309 Euro) und bei acht Stunden 330 Euro im Monat. Auch hier gilt die Sozialstaffel bei mehreren Kindern unter 18 Jahren im Haushalt. Die Gebühren werden jährlich zum 1. Januar neu angepasst.

Die konkreten Gebührensätze pro Kind sowie die ganze Kindergartensatzung werden auf der Internetseite der Gemeinde hinterlegt. Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig zu.

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