Die Sozialstaffel, nach der die Gebühren bei mehreren Kindern unter 18 Jahren im Haushalt schrittweise reduziert werden, die schon seit Jahren in Hausen angewandt wird, wurde jetzt neu fest in der Kindergartensatzung verankert. Ebenfalls in die Satzung aufgenommen wurde die Härtefallregelung, nach der „in besonders begründeten Härtefällen“ die Gemeinde die Gebühren ermäßigen kann. Die verschiedenen Regelungen wurden im Vorfeld mit dem Elternbeirat des Kindergartens beraten und abgestimmt.
Regelung für den Härtefall ist vorhanden
Die Gebühren werden ab dem 1. Januar 2016 für die verschiedenen Angebote wie folgt festgesetzt: Die Kinderhartengebühr beträgt bei einer Betreuungszeit von täglich sieben Stunden für das erste Kind 137 Euro (bisher 133 Euro) im Monat. Bei einer Betreuungszeit von täglich acht Stunden beträgt sie 147 Euro. Leben mehr als ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, gelten die nach der Sozialstaffel reduzierten Gebühren.