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Hausen im Wiesental Komplette Erneuerung dauert noch

Markgräfler Tagblatt
Hausens zukünftige neue Ortsmitte war Thema im Gemeinderat. Foto: Anja Bertsch Foto: Markgräfler Tagblatt

Satzung für die Sanierung der Ortsmitte im Gemeinderat beschlossen / Viele Maßnahmen folgen

Hausen (jab). Nun ist das knapp drei Hektar große Areal rund um Schule, Kindergarten und Festhalle also offiziell zum Sanierungs- beziehungsweise Erneuerungsgebiet geadelt: Einstimmig beschloss der Gemeinderat am Dienstag die Satzung.

Nach den bisherigen drei mit Analysen, Untersuchungen und Konzeptionen angefüllten Jahren sei dies „die letzte formale Geschichte, bevor es richtig losgeht“ und „Startschuss für die Erneuerungsmaßnahmen“, frohlockte Bürgermeister Martin Bühler. Nun folgen weitere mit Maßnahmen angefüllte Jahre. Bühler nannte als Hausmarke für die komplette Erneuerung sieben bis zehn Jahre.

Die Satzung legt die Abgrenzung des Sanierungsgebietes entlang Hebel-, Teich- und Bündtenfeldstraße sowie Zweierweg fest sowie einige Grunddaten zum Sanierungsverfahren selbst – Grundlage dafür ist das Baugesetzbuch.

Um die baulichen Maßnahmen angehen zu können, geht es zunächst an die „Ordnungsmaßnahmen“ wie etwa den Abriss bestehender Gebäude, erläuterte Roland Hecker von der Kommunalentwicklung GmbH, die die Gemeinde Hausen bei der Sanierung unterstützt. Unterm Stichwort „Baumaßnahmen“ stehen der Bau neuer und die Modernisierung bestehender Gebäude an. „Der Bund hat großes Interesse an der Erhaltung historischer Substanz“ und gewähre daher zum Teil exorbitante Zuschüsse, erklärte Hecker. Privatleute innerhalb des Sanierungsgebiets können sich die Kosten für die Modernisierung ihrer Gebäude mit bis zu 30 Prozent bezuschussen lassen; für die Sanierung gemeindeeigener Gebäude gibt es bis zu 85 Prozent.

Der Neubau von „Gemeindebedarfseinrichtungen“ wie Kindergarten oder Rathaus werde mit 30 Prozent gefördert. Können Eigentümer innerhalb des Sanierungsgebiets also einerseits einen finanziellen Zustupf erwarten, so müssen sie auf der anderen Seite auch mit Kosten rechnen. Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, von den Eigentümern Ausgleichsbeträge zu fordern. Anders aber als zum Beispiel bei Erschließungsbeiträgen habe die Gemeinde hier einen Ermessensspielraum, könne Ausnahmen gewähren und Ablösevereinbarungen treffen. „Diesem Thema müssen wir uns zusammen mit den Grundstückseigentümern rechtzeitig stellen“, erklärte Hecker. Probleme seien hier kaum zu erwarten: Bei einem Sanierungsgebiet gehe es um die Beseitigung von Mängeln, was von Grundstückseigentümern so wahrgenommen würde.

„Das Gebiet wird sich in den kommenden Jahren stark verändern“, konstatierte Hecker. Wohl gibt es zahlreiche Pläne und Überlegungen für die Neugestaltung des Gebiets zum Dorfzentrum. Ein wichtiger Punkt dabei ist der Neubau barrierefreier Wohnungen und von Betreuungseinrichtungen für Senioren. Unterm Stichwort Bündelung öffentlicher Infrastruktur ist der Zuzug der Gemeindeverwaltung/Rathaus angedacht, ebenso die Konzentration und Erweiterung im Bereich Bildung und Betreuung.

Große Aufgabe für die Gemeinde und den Gemeinderat ist es nun, das Großprojekt in einzelnen Maßnahmen und Schritte herunterzubrechen, diese in einen zeitlichen Rahmen zu bringen und dabei Prioritäten zu setzen. Im Zuge dieser Planungen werde es sicher Bürgerinformationen geben, kündigte Bühler an.

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