Hausen im Wiesental Künftig klare Abgrenzungen

Markgräfler Tagblatt

Neue Verhältnisse im Hausener Quellschutzgebiet

Hausen (jab). Die Neuausweisung des Quellschutzgebiets auf dem Rümmelesbühl (Gemarkung Gresgen) soll künftig für klare Abgrenzungen und klare Verhältnisse sorgen. Damit soll für die Zukunft verhindert werden, dass das Hausener Trinkwasser durch unerlaubtes Landwirtschaften im Wasserschutzgebiet verunreinigt wird.

Eben dies soll vor fast genau einem Jahr geschehen sein: Das Hausener Trinkwasser war mit coliformen Keimen verunreinigt, vieles deutete darauf hin, dass daran das Ausbringen von Gülle im Quellschutzgebiet schuld war. Juristische Folgen hatte dies nicht, da der Verursacher nach Ansicht der Behörden nicht eindeutig dingfest gemacht werden konnte. Immerhin sahen die Behörden sich zum Handeln veranlasst und fordern nun eine Neuausweisung des Quellschutzgebiets.

Die derzeit geltenden Abgrenzungen stammen aus dem Jahr 1963, auf der Karte präsentiert sich dem Betrachter ein Flickenteppich: Die als Wasserschutzgebiet ausgewiesenen Flächen sind durchzogen von nicht-geschützten Flächen. „Die Abgrenzungen auszumachen, war für die Landwirte da oft schwer“, so der Erklärungsversuch der Hauptamtsleiterin Andrea Kiefer für die Probleme mit der Bewirtschaftung.

Grundsätzlich entsprechen die Abgrenzungen ohnehin nicht mehr den heutigen Anforderungen – mittlerweile werden die Grenzen um ein Quellgebiet deutlich großzügiger gezogen. Für die Neuausweisung auf dem Rümmelesbühl bedeutet das, dass dort künftig ein zusammenhängendes und insgesamt größeres Quellschutzgebiet ausgewiesen wird als bisher.

Im Zuge der Beschäftigung mit dem Hausener Quellwasser war den Behörden aufgefallen, dass die wasserrechtliche Erlaubnis zur Nutzung der Quellen abgelaufen ist und erneuert werden muss. Beide Angelegenheiten sind nach Ansicht des Landratsamtes „hoch dringend“, und sollten schnellstmöglich eingeleitet werden, erklärte Bürgermeister Martin Bühler in der Gemeinderatssitzung.

Da die Verwaltungsverfahren großes fachspezifisches Wissen voraussetzen und sehr aufwändig sind, plädierte die Verwaltung dafür, ein Fachbüro mit der Angelegenheit zu betrauen. Dieser Vorschlag war vom Bauausschuss befürwortet worden. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag und vergab die Arbeiten einstimmig an ein Büro in Inzlingen. Genaue Kosten konnten in der Gemeinderatssitzung nicht beziffert werden; die Obergrenze indes liegt bei 10 000 Euro. Die Ausgaben müssen im Haushalt außerplanmäßig bereit gestellt werden.

Umfrage

Bargeld

Die FDP fordert Änderungen beim Bürgergeld. Unter anderem verlangt sie schärfere Sanktionen. Was halten Sie davon?

Ergebnis anzeigen
loading