^ Kandern: Eine Satzung zur Erhaltung - Kandern - Verlagshaus Jaumann

Kandern Eine Satzung zur Erhaltung

Weiler Zeitung
Satteldächer und Sprossenfenster mit Läden sind typisch für den Holzener Ortskern. Neubauten sollen den Gesamteindruck möglichst nicht beeinträchtigen, wünscht man sich im Dorf. Foto: Alexan-dra Günzschel Foto: Weiler Zeitung

Arbeitsgruppe „Bauen und Gestalten“ will Ortskern schützen

Kandern-Holzen (ag). Holzen hat einen malerischen alten Ortskern. Dennoch wären bei Neubauprojekten zum jetzigen Zeitpunkt untypische Flachdächer nicht ausgeschlossen. Dagegen wollte die Gruppe „Bauen und Gestalten“ um Wilfried Berger etwas unternehmen.

Die fünfköpfige Arbeitsgruppe ist aus dem Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ hervorgegangen, an dem sich Holzen im Frühjahr 2014 beteiligt hat. Holzen konnte einen sehr guten zweiten Platz erzielen, verzichtete dann aber zugunsten des Siegers auf sein Ticket zum nächsthöheren Wettbewerb.

Dennoch war immer klar, dass es bei der Teilnahme vor allem um eines gehen sollte: um den nachhaltigen Einsatz von Bürgern für ihr Dorf. Und genau aus diesem Grund bringen sich die freiwilligen Helfer auch nach einem Jahr noch mit Ideen ein.

„Holzen hat ein intaktes Dorfbild“, erklärt Wilfried Berger. „Um sicher zu gehen, dass das so bleibt und keine neuen Gebäude das Ortsbild beeinträchtigen, haben wir dem Ortschaftsrat eine Erhaltungssatzung vorgeschlagen.“ Dabei handele es sich um eine spezielle Genehmigungspflicht der Gemeinde über das normale Baurecht hinaus, erklärt Berger. Auch ein Gestaltungsrecht für die Gemeinde sei damit verbunden.

Konkret gehe es um rund 30 Kulturdenkmale sowie um gewisse Straßenzüge im Ort, führt Wilfried Berger weiter aus. Die Erhaltungssatzung soll dafür sorgen, dass auch Neubauten ins Dorf passen – und Holzen zeichne sich eben durch viele Satteldächer, Sprossenfenster und auch Fensterläden aus.

Berger zufolge gibt es – auch im Landkreis – schon viele Beispiele für eine Erhaltungssatzung, etwa in Efringen-Kirchen. Der Ortschaftsrat sprach sich denn auch einstimmig für das Vorhaben aus. Endgültig über die Erhaltungsatzung entscheiden wird der Gemeinderat.

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