Kandern (ag). Die Werksiedlung St. Christoph muss erweitert werden. Denn nach einer Änderung der Landesheimbauverordnung sind künftig nur noch Einzelzimmer zulässig. Bei gleicher Personenzahl bedeutet dies eine Verdoppelung der Wohnfläche, wie am Donnerstag im Technischen Ausschuss zu erfahren war. Aufgrund von neuen Förderrichtlinien sollen in Zukunft auch Wohn- und Werkstattgebäude getrennt werden.