Kandern-Wollbach (jut). Die geplante neue Friedhofssatzung und damit die neuen Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren waren Thema im Wollbacher Ortschaftsrat. Seit 2007 sind diese nicht verändert worden und der Kostendeckungsgrad liegt weit unter dem, was wirtschaftlich ist, hat die Gemeindeprüfungsanstalt angemahnt, wie Ortsvorsteher Max Sütterlin mitteilte. Teilweise werden auf Kanderner Friedhöfen nur 20 Prozent Kostendeckung erreicht – „60 Prozent sollten es sein“, so Sütterlin. Hinzu kommt: Die Gebühren sollen auf allen Kanderner Friedhöfen einheitlich gestaltet werden. Dass die Erhöhung insbesondere bei einem Doppelwahlgrab, das nun neu 2500 Euro anstelle wie bisher 1600 Euro kosten soll (wir berichteten), „happig“ ist, fanden alle Ortschaftsräte. Dabei „nimmt der Trend zur Urnenbestattung zu, deshalb wäre hier ein etwas höherer Betrag als die bisher angedachten 1200 Euro (früher 800 Euro) eher passend“, hieß es. Grundsätzlich fanden es die Ortschaftsräte gut, dass die Gebühren vereinheitlicht werden sollen. Auch der Gedanke, die Gebühren in kürzeren Zeiträumen zu überprüfen und anzupassen, fand Anklang. Weiter sprach sich der Ortschaftsrat dafür aus, dass Bestattungen an Samstagen möglich bleiben müssen – wegen einer Beteiligung der Vereine und auch für weiter entfernt lebende Verwandter.