Kandern-Holzen (ib). „Weniger Wasserverbrauch bedeutet höhere Kosten“, diese Erkenntnis bewegte den Ortschaftsrat Holzen in seiner jüngsten Sitzung, bei der es um die Neufassung der Abwassersatzung und um eine Satzungsänderung zur Wasserversorgung ging. Mit der Satzungsänderung zu Beginn des Jahres 2016 geht auch eine Gebührenerhöhung einher: Für Schmutzwasser muss der Verbraucher 67 Cent pro Kubikmeter mehr zahlen. Deutlich geringer fällt die Anhebung des zweiten Berechnungspostens aus. Der Preis für Niederschlagswasser steigt um sechs Cent pro Kubikmeter. Insgesamt ermittelte das zuständige Dienstleistungsbüro für 2016 eine Gebühr für Schmutzwasser in Höhe von 2,58 Euro pro Kubikmeter. Erhöht werden zudem Anlieferungsgebühren für Fäkalschlamm und Schmutzwasser aus Gruben. Als Gründe gab Willi Weiß gestiegene Betriebskostenumlagen an die beiden Abwasserverbände (Unteres Kandertal, Wieseverband) an. Mehrkosten fallen auch für ein gewässerökologisches Gutachten, Vermessungen und mehr an. Außerdem zeigte sich ein hoher Sanierungsrückstand der Kanäle, der abgebaut werden soll. Zwar liegt laut Weiß ein Überschuss von 319 000 Euro vor, dieser trage jedoch zur Stabilisierung der zukünftigen Kosten bei. Keine Veränderungen gebe es erfreulicherweise bei den Wassergebühren in Höhe von 3,43 Euro pro Kubikmeter. Rückläufig sei wie schon im Vorjahr der Gesamtverbrauch an Wasser. Jedoch stiegen Personalkosten und Abschreibungen. Geplant seien Studien zur Beseitigung von Wasserverlusten und zur „Ertüchtigung“ des Hochbehälters Holzen. Ein Überschuss in Höhe von 5000 Euro wird in die Kalkulation einfließen. Der verbleibende Überschuss von 183 000 Euro werde ebenfalls zu stabilen Preisen beitragen, hieß es. Gleichwohl habe das Finanzamt wegen „hoher Kostenüberdeckung“ (Überschuss) der Wasserrechnung 2014 darauf hingewiesen, künftig eine Veranlagung zur Gewerbesteuer zu vollziehen. Dies, sofern die Absicht der Gewinnerzielung nicht negiert werde. Vorschlag seitens des Finanzamts: keine Gewinne erzielen und Überschüsse gemäß Kommunalabgabengesetz innerhalb von fünf Jahren ausgleichen.