Mit der Neukalkulation der Gebühren in Abhängigkeit von Grabart, Grabgröße und der Nutzungsdauer ist es nun außerdem möglich, in engeren zeitlichen Abständen eine Anpassung vorzunehmen.
„Wir müssen unsere Hausaufgaben machen. Ich sehe keine andere Möglichkeit“, signalisierte Gemeinderat Rudolph Mayer (CDU) seine Zustimmung. Gemeinderätin Gabriele Weber (SPD) begrüßte es, dass der Auswärtigenzuschlag wieder vom Tisch sei. Gut fand sie auch die etwas moderatere Erhöhung für die Nutzung der Trauerhalle.
„Wir haben zu lange nicht erhöht“, erklärte Gemeinderat Johann Albrecht (FW). „Wir müssen uns einen kürzeren Turnus vornehmen, sonst stehen wir bald vor demselben Problem“, mahnte er an. Und Gemeinderat Markus Stephan-Güldner (Grüne) betonte, die Angleichung an den Landesschnitt sei ein absolutes Muss. „Wir müssen ja nicht mehr hineinstecken als üblich“, sagte er.
Die Entscheidung fiel bei zwei Enthaltungen.
Einzelgrab (für Personen über elf Jahre): 1200 Euro, Einzelgrab für Kinder: 280 Euro, Doppelwahlgrab: 2600 Euro, Urnenreihengrab: 275 Euro, Anonymes Gräberfeld: 200 Euro, Urnenwahlgrab: 330 Euro.
Foto: Alexandra Günzschel