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Kandern Kein Zuschlag für Auswärtige

Weiler Zeitung

Gemeinderat: Friedhofssatzung und Erhöhung der Grabnutzungsgebühren beschlossen

Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung der neuen Friedhofssatzung sowie der Neukalkulation der Grabnutzungsgebühren zugestimmt. Ziel war es, durch die Gebühren im Friedhofswesen einen Kostendeckungs-grad von 60 Prozent zu erreichen, wie es von der Gemeindeprüfungsanstalt gefordert wird.

Kandern. Zehn Jahre lang wurden die Friedhofssatzung und die Gebühren nicht mehr angepasst. Der Kostendeckungsgrad lag im Durchschnitt der vergangenen drei bis vier Jahre bei rund 40 Prozent. Dementsprechend deutlich fällt nun die Erhöhung der Grabnutzungsgebühren aus (wir berichteten). Teurer wird auch die Benutzung der Leichenhallen und der Kapellen. Die Erhöhung gilt einheitlich für alle Kanderner Friedhöfe, auch in den Ortsteilen.

Rechnungsamtsleiter Benedikt Merkel wies bei seiner Darstellung der neuen Gebühren darauf hin, dass der Kostendeckungsgrad landesweit im Schnitt sogar bei 62 Prozent liege. Bürgermeister Christian Renkert bekräftigte die Notwendigkeit einer Erhöhung mit der Aufforderung durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Sonst könne es passieren, dass Kandern bei der Beantragung von Ausgleichsstockmitteln künftig nicht mehr so gut bedacht werde wie bisher, führte er aus.

Kein Zuschlag für Auswärtige

Wieder Abstand genommen hat man von dem Vorschlag der Verwaltung, auf die erhöhten Gebühren nochmal einen Auswärtigenzuschlag von 20 Prozent zu erheben. Maßgeblich hierfür wäre der Wohnort des Hinterbliebenen gewesen.

Sofort waren mit diesem Vorschlag zahlreiche Fragen verbunden, unter welchen Umständen wer als Auswärtiger gilt. Aufgrund dieser Unsicherheiten, und damit viele schwierige Einzelfallentscheidungen erst gar nicht getroffen werden müssen, wird nun auf den Zuschlag verzichtet. Immerhin steht in der neuen Satzung auch dieser Satz: „Die Friedhöfe dienen der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner“.

Gepflegte Grabflächen

Mit der Neufassung der Friedhofssatzung kann nun eine Veränderung der Gestaltung der Friedhöfe erfolgen. Insbesondere sollen nach und nach betreute und gepflegte Grabflächen angeboten werden. Dieser Vorschlag kam auch in den Ortschaftsräten gut an. Ein solches Angebot könnte insbesondere für Familienangehörige interessant sein, die nicht in der Gegend wohnen und die Grabpflege deshalb gerne aus der Hand geben möchten.

Mit der Neukalkulation der Gebühren in Abhängigkeit von Grabart, Grabgröße und der Nutzungsdauer ist es nun außerdem möglich, in engeren zeitlichen Abständen eine Anpassung vorzunehmen.

„Wir müssen unsere Hausaufgaben machen. Ich sehe keine andere Möglichkeit“, signalisierte Gemeinderat Rudolph Mayer (CDU) seine Zustimmung. Gemeinderätin Gabriele Weber (SPD) begrüßte es, dass der Auswärtigenzuschlag wieder vom Tisch sei. Gut fand sie auch die etwas moderatere Erhöhung für die Nutzung der Trauerhalle.

„Wir haben zu lange nicht erhöht“, erklärte Gemeinderat Johann Albrecht (FW). „Wir müssen uns einen kürzeren Turnus vornehmen, sonst stehen wir bald vor demselben Problem“, mahnte er an. Und Gemeinderat Markus Stephan-Güldner (Grüne) betonte, die Angleichung an den Landesschnitt sei ein absolutes Muss. „Wir müssen ja nicht mehr hineinstecken als üblich“, sagte er.

Die Entscheidung fiel bei zwei Enthaltungen.

Einzelgrab (für Personen über elf Jahre): 1200 Euro, Einzelgrab für Kinder: 280 Euro, Doppelwahlgrab: 2600 Euro, Urnenreihengrab: 275 Euro, Anonymes Gräberfeld: 200 Euro, Urnenwahlgrab: 330 Euro.

Foto: Alexandra Günzschel

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