Kesslergrube BASF verzichtet auf Einkapselung

Heinz Vollmar
Neue Erkenntnisse und neue Voraussetzungen sorgen dafür, dass BASF ihren Teil der Kesslergrube in Grenzach mittels thermischer Dekontamination sanieren wird, anstatt den Perimeter 2 – wie zunächst vorgesehen – vollständig einzukapseln. Foto: Heinz Vollmar

Die BASF will in Grenzach die im Perimeter 2 der Kesslergrube vorhandenen Schadstoffe mittels „thermischer Dekontamination“ weitestgehend beseitigen. Das Unternehmen nimmt damit Abstand von der ursprünglich geplanten Einkapselung.

Im Rahmen eines Mediengesprächs mit Standortleiter George Basrawi, Uwe Gauglitz, Fachverantwortlicher Altlasten-Management, und Livio Ulmann, Projektleiter für die Sanierung der Kesslergrube, informierte BASF am Dienstag über den aktuellen Stand der Neubewertung zur Sanierung der BASF-Anteile der Kesslergrube.

Das Unternehmen hatte im Juli entschieden, die ursprünglich geplante Einkapselung ihres Anteils der Kesslergrube zu stoppen und eine ergebnisoffene Neubewertung des Sanierungsvorgehens durchzuführen (wir berichteten). Die jetzt favorisierte Sanierungsmethode ist das Ergebnis der Neubewertung, die sich an geänderten Rahmenbedingungen und auch technologischen Fortschritten orientierte.

Grundwassersituation entwickelt sich positiv

Danach verzeichnet BASF jetzt auch einen positiven Trend bei der Grundwassersituation. Außerdem hätten sich die Sanierungsmethoden weiterentwickelt, während das Umweltrecht ebenfalls Änderungen verzeichnet.

Hinzu komme, sagte Gauglitz, dass es nach Abschluss der Roche-Sanierung von Perimeter 1 jetzt erst möglich werde, spezifische, auf den BASF-Anteil der Kesslergrube ausgerichtete Sanierungsuntersuchungen durchzuführen und eine ausschließlich auf den BASF-Anteil fokussierte Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen.

Belastungsschwerpunkt nur in einem Teilbereich

Die Ergebnisse würden darüber hinaus Hinweise darauf geben, dass sich ein Belastungsschwerpunkt nur in einem Teilbereich des BASF-Perimeters in der Nähe der Klärbecken von BASF und teilweise darunter befinde. Die Belastungen in den übrigen Bereichen des Perimeters würden dagegen wesentlich geringer ausfallen. Auf der Basis dieser Ergebnisse hätten spezialisierte Ingenieurbüros an einem Ideenwettbewerb teilgenommen, und mögliche, teils neue und fortschrittliche Sanierungsmethoden vorgeschlagen.

Als vorläufige Vorzugsvariante habe sich dabei die Wärmebehandlung zur Entfernung von Schadstoffen aus Boden und Grundwasser erwiesen, („thermische Dekontamination“) .

„Thermische Dekontamination“

Diese Variante werde nun in weiteren detaillierten Untersuchungen validiert. Nach der entsprechenden Datenerhebung durch Langzeit-Pumpversuche, nach Prüfung der Machbarkeit und anderem könnte im Jahr 2030 mit der Umsetzung begonnen werden.

Als Vorteile der Sanierungsmethode mittels Wärmebehandlung nennt BASF: die endgültige Entfernung relevanter Schadstoffe aus dem Boden sowie das Erreichen der belasteten Bereiche unterhalb der Klärbecken. Außerdem sei die Maßnahme auf diese Weise gut abgrenzbar, zielgerichtet und schnell umsetzbar. Des Weiteren sei die CO2-Bilanz besser.

Mittlerweile haben sich die BASF und das Landratsamt Lörrach in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag darauf geeinigt, die Verbindlichkeitserklärung für die ursprünglich geplante Einkapselung des BASF-Anteils der Kesslergrube aufzuheben.

Sanierungspflicht für BASF besteht weiterhin

Die Sanierungspflicht von BASF für ihren Anteil der Kesslergrube bleibt bestehen, aber der 2014 vom Landratsamt Lörrach genehmigte und für verbindlich erklärte Sanierungsplan zur Einkapselung muss nicht umgesetzt werden.

Was wird aus Klagebefugnis des BUND?

Die Sanierung der belasteten Gebiete mit Hilfe der thermischen Dekontamination finde auch bei Bürgermeister Tobias Benz gefallen, wie die BASF-Verantwortlichen betonen. Vor allem die damit einhergehenden geringen Belastungen durch Emissionen während der Umsetzung seien dem Bürgermeister wichtig.

Inwieweit der BUND mit dem nunmehr geplanten Sanierungsvorgehen einverstanden ist, bleibt abzuwarten. Eine entsprechende Klageberechtigung hätte der BUND offenbar auch dann noch.

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