^ Kindergärten in Rheinfelden: Höhere Gebühren und teilbare Plätze - Rheinfelden - Verlagshaus Jaumann

Kindergärten in Rheinfelden Höhere Gebühren und teilbare Plätze

Uwe Thomes
Die Rheinfelder Stadtverwaltung will das Gebührenmodell für die von ihr betriebenen Kindergärten – hier der „Bienenkorb“ in Karsau – auf eine komplett neue Grundlage stellen. Foto: Tim Nagengast

Ende August läuft die bisherige Gebührenordnung für die von der Stadt Rheinfelden getragenen fünf Kindergärten und Kindertagesstätten (Kitas) aus. Die Stadtverwaltung hat das Modell komplett überarbeitet. Der Gemeinderat muss entscheiden.

Die ab 1. September geltende neue Satzung und Benutzungsordnung bringt einige Vereinfachungen mit sich, aber auch erweiterte Restriktionen und höhere Gebühren – zumindest, wenn es nach der Stadtverwaltung geht. Vor allem aber beruht die Gebührenordnung auf einer vereinfachten Gebührenstruktur und dem Prinzip Platzsharing.

Der in ganz Deutschland herrschende und sich weiter verstärkende Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung macht auch vor Rheinfelden nicht halt. Im Gegenteil: Die Stadt weist im Landkreis Lörrach die höchste Zahl an unversorgten Kindern auf. Mit dem im vergangenen Herbst eingeführten Pilotprojekt „VÖ+“, welches zwischen Bildungs- und Betreuungszeit bei der Betreuung von Kindern über drei Jahren unterscheidet und dementsprechend den Fachkräften geschulte Betreuungskräfte zur Seite stellen kann, wurde bereits ein erster Schritt getan, um dem vor allem demografisch geschuldeten Abgang von Kita-Betreuungskräften entgegenzuwirken.

Jeder fünfte Platz soll teilbar werden können

Platzsharing heißt das Zauberwort, welches eine weitere personelle Entlastung durch Schaffen zusätzlicher Kapazitäten bringen soll. 20 Prozent der vorhandenen Plätze könnten dafür genutzt werden, was stadtweit 250 zusätzliche Plätze schaffen dürfte, vor allem im Bereich der Kinder Ü3 (drei bis sechs Jahre alt), wo vier bis fünf Kinder in einer Gruppe betreut werden. Beim Platzsharing teilen sich zwei Familien einen Kita-Platz mit Betreuung an je zwei beziehungsweise drei Tagen pro Woche. „Platzsharing ist aus unserer Sicht auch wieder ein sehr guter weiterer Baustein, um den Herausforderungen begegnen zu können“, ist Bürgermeisterin Kristin Schippmann überzeugt.

Sozialstaffel funktioniert dann nicht mehr

Nun gibt es allerdings eine Schwierigkeit. Die bisherige Gebührenordnung richtet sich in ihrer Berechnung nach einer doppelten Sozialstaffelung – nach Anzahl der Kinder pro Familie zum einen und den Einkommensverhältnissen zum andern. In Kombination mit dem Prinzip Platzsharing würde dies zu 56 Gebührentabellen führen. Das sei „unübersichtlich und unzumutbar“, findet Susanne Maria Kraft, Leiterin des Amts für Familie, Jugend und Senioren. Deswegen schlägt das Amt eine neue Berechnungsweise vor, welches den Mittelwert des aktuellen Gebührensatzes als Basis nimmt (Einkommensgruppe zwischen 41 000 und 51 000 Euro jährlich) und die Berechtigung für Ermäßigungsanträge ausschließlich an der Anzahl der Kinder ausrichtet. Bei der bisherigen doppelten Sozialstaffelung finanzierten die Einkommensgruppen über 51 000 Euro die beiden untersten, und der Landkreis profitierte durch geringere Kostenübernahme bei den höheren Einkommensgruppen.

Gebührenerhöhung um rund 20 Prozent

Die nun angestrebte Gebührenordnung fällt für das Jahr 2024 aufgrund außergewöhnlicher Kostensteigerungen mit einer Erhöhung um 20 Prozent ziemlich heftig aus. 2025 und 2026 sind die nachfolgenden Erhöhungen wieder im gemäßigten Rahmen. Prozentual gesehen verringert sich der Anteil des Elternbeitrags sogar gegenüber jenen der FAG und der Stadt. Als positiven Nebeneffekt führt Schippmann an, dass die Eltern zukünftig nur noch einen Antrag stellen müssen anstatt einen bei der Stadt und einen weiteren beim Landkreis. Kraft ergänzt: „Dadurch haben wir mehr Zeit für eine Beratungsleistung.“

Am 22. April geht das Paket zur Beratung in den Sozialausschuss, und einen Monat später soll es der Rheinfelder Gemeinderat verabschieden.

Sanktionspaket steht zur Diskussion

Allerdings beinhaltet dieses Paket nicht nur die neue Gebührenstruktur, sondern es gibt durch Schaffung von Kostendeckung und mehr Rechtssicherheit auch bittere Pillen zu schlucken wie die Ausweitung der Kündigungsgründe, einen möglichen Verlust auf einen Rechtsanspruch bei Ablehnung „zumutbarer“ Plätze, das Einführen von Gebühren bei zu spätem Abholen der Kinder sowie die Erhöhung der Verpflegungskostenpauschale.

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