Kleines Wiesental Neue Gebühren festgesetzt

Markgräfler Tagblatt
Die neuen Gebühren für die Kleinwiesentäler Kindergärten waren Thema im Gemeinderat.  Foto: Saskia Scherer Foto: Markgräfler Tagblatt

Gemeinderat Kleines Wiesental informiert über die Kindergartengebühren ab 2016

Kleines Wiesental (hf). Über die Kindergartengebühren im Kleinen Wiesental hatte bisher jeweils der Gemeinderat entschieden, obwohl der Entscheid in der Verantwortung des Kindergartenkuratoriums liegt.

In diesem Kuratorium sind neben den Vertretern der Kindergärten und des Gemeinderats die Vertreter der Träger – hier der evangelischen Kirche – wesentlich vertreten, da die Träger zu einem entscheidenden Teil die Kosten tragen. „Das haben wir bisher immer falsch gemacht“, gestand Bürgermeister Gerd Schönbett in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Dies wurde nun richtig gestellt. Gerd Schönbett informierte über die neuen Kindergartengebühren, die im Kuratorium festgesetzt worden waren.

Ab dem 1. Januar 2016 gelten in den Kindergärten des Kleinen Wiesentals nun folgende Gebühren: Im Kindergarten Wieslet I bei 30 Wochenstunden Betreuungszeit und 30 Schließtagen im Jahr betragen die Gebühren für das erste Kind 100 Euro, für das zweite Kind 66,50 Euro und für das dritte Kind 33 Euro. Bei Kindern unter drei Jahren sind für das erste Kind 175 Euro und für das zweite Kind 116,50 Euro zu entrichten.

Im Kindergarten Wieslet II bei 35 Wochenstunden Betreuung und 30 Schließtagen zahlt man für das erste Kind 125 Euro, für das zweite 83 Euro und für das dritte 42 Euro. Für unter Dreijährige kostet das erste Kind 219 Euro und das zweite Kind 145 Euro.

In den Kindergärten Endenburg und Weitenau liegen die Gebühren bei 26,25 Wochenstunden und 30 Schließtagen für das erste Kind bei 87 Euro, für das zweite bei 58 Euro und für das dritte bei 29 Euro. Bei unter Dreijährigen betragen die Gebühren für das erste Kind 152,50 Euro und für das zweite Kind 101,50 Euro.

Für den Kindergarten Wies gelten bei 27,5 Betreuungsstunden und 30 Schließtagen Gebühren von 91,50 Euro für das erste Kind, 61 Euro für das zweite und 30,50 für das dritte Kind. Für unter Dreijährige liegen sie beim ersten Kind bei 160 Euro und beim zweiten Kind bei 107 Euro .

Der Kindergarten Schlächtenhaus hat bei 26,25 Betreuungsstunden, aber 65 Schließtagen, Gebühren von 73 Euro für das erste, 48,50 Euro für das zweite und 24 Euro für das dritte Kind. Bei Kindern unter drei Jahren betragen die Gebühren 128 Euro für das erste und 85 Euro für das zweite Kind.

Keine Freistellung mehr für das dritte Kind

Im Kindergarten Neuenweg gelten bei 30 Betreuungsstunden und 55 Schließtagen Gebühren von 90 Euro für das erste Kind, 60 Euro für das zweite und 30 Euro für das dritte Kind. Für unter Dreijährige gelten 157,50 Euro für das erste und 105 Euro für das zweite Kind.

Neu an dieser Staffelung ist, dass das dritte Kind nicht mehr wie bisher von den Gebühren freigestellt ist. Das Kuratorium hatte festgelegt, dass für das dritte Kind ein Beitrag von einem Drittel des Beitrages für das erste Kind gelten soll. Kinder unter drei Jahren zahlen den 1,75-fachen Betrag der jeweiligen Einrichtung.

Der Gemeinderat nahm von den neuen Kindergartengebühren Kenntnis.

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