Kleines Wiesental Satzung geht in die Offenlage

Markgräfler Tagblatt

Kleines Wiesental (hf). In der jüngsten Gemeinderatssitzung entschied der Rat einstimmig,

Kleines Wiesental (hf). In der jüngsten Gemeinderatssitzung entschied der Rat einstimmig, das Verfahren der Außenbereichssatzung für das Baugebiet „Ebiger Straße II“ im Ortsteil Sallneck zu eröffnen und die entsprechenden Unterlagen im Rathaus für die kommenden vier Wochen offenzulegen.

Das Baugebiet wird als „Dorfgebiet“ deklariert, so dass der weitere Betrieb der Landwirtschaft in diesem Gebiet gesichert ist, wie Planer Peter Egi erläuterte. Das Gebiet ist groß genug, so dass erforderliche Ausgleichsmaßnahmen im Gebiet vollzogen werden können.

Festgesetzt wurde weiter, dass in diesem Dorfgebiet Tankstellen und Vergnügungsstätten nicht zugelassen sind. Gebäude dürfen mit maximal zwei Wohneinheiten errichtet werden. Wie Hauptamtsleiterin Claudia Brachlow zusätzlich bekannt gab, werden in dem Baugebiet „Ebiger Straße II“ maximal drei Baugrundstücke entstehen. Für ein Grundstück liegt eine konkrete Bauzusage vor.

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