Das Baugebiet wird als „Dorfgebiet“ deklariert, so dass der weitere Betrieb der Landwirtschaft in diesem Gebiet gesichert ist, wie Planer Peter Egi erläuterte. Das Gebiet ist groß genug, so dass erforderliche Ausgleichsmaßnahmen im Gebiet vollzogen werden können.
Festgesetzt wurde weiter, dass in diesem Dorfgebiet Tankstellen und Vergnügungsstätten nicht zugelassen sind. Gebäude dürfen mit maximal zwei Wohneinheiten errichtet werden. Wie Hauptamtsleiterin Claudia Brachlow zusätzlich bekannt gab, werden in dem Baugebiet „Ebiger Straße II“ maximal drei Baugrundstücke entstehen. Für ein Grundstück liegt eine konkrete Bauzusage vor.