^ Kleines Wiesental: Vorzeitiger Baubeginn - Kleines Wiesental - Verlagshaus Jaumann

Kleines Wiesental Vorzeitiger Baubeginn

Markgräfler Tagblatt
Die Sanierungsmaßnahmen an der Kleinwiesentäler Schule sollen vorgezogen werden. Foto: Archiv Foto: Markgräfler Tagblatt

Gemeinderat: Maßnahme bietet für die Sanierung der Nachbarschaftsschule einige Vorteile

Mehrheitlich stimmte der Gemeinderat des Kleinen Wiesentals dafür, den Baubeginn der Sanierungsmaßnahmen an der Nachbarschaftsschule vorzuziehen.

Kleines Wiesental (hf). Das Risiko, bei Ausbleiben der Fördermittel die Kostendifferenz aus Gemeindemitteln vorfinanzieren zu müssen, nahm der Gemeinderat auf Anraten der Verwaltung dabei bewusst in Kauf.

Im Juni 2015 hatte der Gemeinderat beschlossen, im Jahr 2016 Fördermittel zur Sanierung der Nachbarschaftsschule sowohl beim Ausgleichstock wie auch aus dem sogenannten Ausgleichstock zwei nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zu beantragen. Allerdings müssen Vorhaben, die mit diesen letztgenannten Mitteln gefördert werden, zwingend bis zum 31. Dezember 2018 abgeschlossen sein, sonst geht der komplette Zuschuss verloren, wie Bürgermeister Gerd Schönbett erläuterte.

Wegen dieser Fristsetzung erteilt das Regierungspräsidium für solche Vorhaben eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, was beinhaltet, dass mit dem Vorhaben begonnen werden kann, auch wenn die eigentliche Bewilligung noch nicht vorliegt.

Gerd Schönbett informierte, dass der vorzeitige Beginn das Risiko birgt, dass die beantragten Fördermittel nicht oder nicht vollständig bewilligt werden. In diesem Falle bliebe die Gemeinde auf der Kostendifferenz sitzen. Die Verwaltung des Kleinen Wiesentals hält dieses Risiko für kalkulierbar. Das Projekt der Sanierung der Nachbarschaftsschule wurde mit den zuständigen Stellen beim Regierungspräsidium besprochen.

Dort wurde der Sinn des Projekts grundsätzlich bejaht, die reguläre Förderung über den Ausgleichstock wurde in Aussicht gestellt, heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung. Sollte der Antrag auf Förderung aus dem Ausgleichstock zwei abgelehnt werden, müsste die Gemeinde zwei Jahre in Folge einen Förderantrag zur Sanierung der Schule über den regulären Ausgleichstock stellen.

Aus Sicht der Verwaltung bietet der vorzeitige Baubeginn dennoch einige Vorteile, wie Bürgermeister Schönbett erläuterte. Es gebe eine größere zeitliche Flexibilität bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Potentiell könnten bessere Angebote erzielt werden, wenn die Ausschreibung frühzeitig vor Bekanntgabe der Förderbescheide erfolgen kann. Und gegenüber dem Regierungspräsidium könne ein deutliches Zeichen gesetzt werden, dass für die Gemeinde die Umsetzung dieser Maßnahme sehr wichtig sei.

Nach kurzer Diskussion folgte der Kleinwiesentäler Gemeinderat der Argumentation der Verwaltung und stimmte dem vorzeitigen Baubeginn mehrheitlich – bei einer Enthaltung von Jürgen Lacher – zu.

Umfrage

2adaf948-0d33-11ef-8d09-186c8841fdbe.jpg

Die Kommunal- und Europawahl werfen Ihre Schatten voraus. Werden Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen?

Ergebnis anzeigen
loading