Kreis Lörrach Bauern sollen nicht zu kurz kommen

pd
Rund 5702 Hektar in Südbaden werden von Schweizer Landwirten bewirtschaftet. Foto:  

Hartmann-Müller fordert von der Landesregierung mehr Unterstützung für deutsche Landwirte in der Grenzregion.

Es ist ein jahrzehntelanger Konfliktherd: In der Grenzregion wird immer mehr landwirtschaftliche Fläche von Schweizer Landwirten bewirtschaftet. Das führe zu Verdrängung und zu Wettbewerbsnachteilen für deutsche Landwirte am Hochrhein, kritisiert die CDU-Landtagsabgeordnete Sabine Hartmann-Müller in einer Mitteilung von Freitag. Sie fordert von der Landesregierung eine angemessene Würdigung dieser Thematik in der aktuell laufenden Novellierung der Schweiz-Strategie.

Schweizer pachten Land

Seit 1991 würden durch Kauf rund 1987 Hektar Land durch Schweizer Landwirte bewirtschaftet. Durch Pacht seien 3715 Hektar auf Schweizer Landwirte übergegangen.

In Summe sind das laut Mitteilung rund 5702 Hektar, die in Südbaden von Schweizer Landwirten bewirtschaftet werden. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf eine kleine Anfrage von Hartmann-Müller hervor.

Diese Flächen würden fast ausschließlich durch Schweizer Landwirte aus den grenznahen Kantonen gekauft oder gepachtet. Das Ministerium trete damit Befürchtungen entgegen, dass inzwischen auch Betriebe aus der Innerschweiz Flächen auf der anderen Rheinseite kaufen oder pachten.

Ein Entscheid des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2021 schränke außerdem den Radius der möglichen Bewirtschaftungsfläche weiter ein, da er bestimmt, dass alle Arbeiten auf deutscher Seite vom Schweizer Betriebsstandort aus erledigt werden müssen.

Stärkere Position

Das Ministerium räumt jedoch ein, dass die Schweizer Landwirte unverändert eine wirtschaftlich stärkere Position durch die höheren Erzeugerpreise in der Schweiz für die auf deutschen Flächen gewonnenen landwirtschaftlichen Produkte hätten.

Außerdem geht aus der Antwort auf Hartmann-Müllers Anfrage hervor, dass die Kauf- und Pachtpreise im Grenzbereich aufgrund der Konkurrenz der grenznahen schweizerischen Landwirte höher als in grenzferneren Regionen Deutschlands seien. Nach dem Zollabkommen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik aus dem Jahr 1958 können die Schweizer Landwirte auf deutscher Seite im Zollgrenzgebiet produzierte Waren zollfrei in die Schweiz einführen und dort zu besseren Marktpreisen verkaufen.

Diese zollfreie Ein- und Ausführmöglichkeit würden durch das Abkommen explizit beiden Seiten zugestanden. Obwohl gleiches Recht werde es den deutschen Landwirten allerdings seit Jahrzehnten vom Schweizer Zoll verwehrt, heißt es weiter.

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