Kreis Lörrach Behörden treffen die Entscheidungen

Die Oberbadische
Wie können Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integriert werden? Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Flüchtlinge: Rechtsanwalt zeigt Weg bis zur Arbeitsaufnahme auf und weist auf Besonderheiten hin

Von Saskia Scherer

Hunderte von Flüchtlingen könnten im Landkreis dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Doch wie sieht der gesetzliche Rahmen dafür aus? Bernd Wieland, Fachanwalt für Arbeitsrecht, beschreibt in einem Vortrag den Weg zur möglichen Erwerbstätigkeit.

Kreis Lörrach. „Was können wir tun?“, fragte Johanna Speckmayer, Leiterin Weiterbildung bei der IHK Hochrhein-Bodensee, nachdem sie unter anderem Unternehmensvertreter, Mitarbeiter der Arbeitsagentur und Ehrenamtliche aus verschiedenen Helferkreisen in Schopfheim begrüßt hatte. Bei der Beantwortung dieser Frage konzentrierte sich Wieland vor allem auf die Fachbereiche Ausländerrecht und Arbeitsrecht. Die Zeit habe ihm gezeigt, dass die Rechte derzeit nicht geeignet seien, um der Lage Herr zu werden.

Im Laufe des Vortrags beschrieb er den Weg zum Aufenthaltstitel und zur Erwerbstätigkeit. Zunächst gelte es, einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu stellen. Eigentlich müsste dann das Dublin-Verfahren greifen, was aber derzeit nicht der Fall sei. „Wenn der Flüchtling nicht zurück muss, wird er angehört“, erklärte Wieland. Es gehe darum, seinen Schutzstatus zu klären. Dieses Protokoll sei später zentral. Das Bamf treffe eine Entscheidung, anschließend müsse die Ausländerbehörde über den Aufenthaltstitel befinden. Dann werde gegebenenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Anschließend gehe der Fall an die Bundesagentur für Arbeit, die dann darüber befinden müsse, ob die Erwerbstätigkeit erlaubt wird.

Bei Asylbewerbern und Geduldeten herrsche während der ersten drei Monate ein Beschäftigungsverbot. Ausnahmen, welche die Zustimmung der Agentur für Arbeit nicht benötigen, seien zum Beispiel bestimmte Praktika. Der Mindestlohn sei zu prüfen, riet Wieland.

Des Weiteren machte Wieland auf arbeitsrechtliche Besonderheiten wie das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufmerksam. „Diskriminierungsmerkmale dürfen keine Rolle spielen“, sagte der Rechtsanwalt. Die Folgen illegaler Ausländerbeschäftigung seien drakonische Strafen bis hin zur Freiheitsstrafe.

In der anschließenden Diskussion kam beispielsweise die Frage im Publikum auf, ob Hospitationen erlaubt seien. Wieland sah darin „kein Problem“, warnte aber davor, dass manches schnell in ein Arbeitsverhältnis übergehe. Außerdem erkundigten sich die Zuhörer nach Möglichkeiten, die Qualifikation der Flüchtlinge festzustellen. Günter Michel von der Arbeitsagentur Lörrach erklärte, dass dies schon problematisch sei. Aber viele Flüchtlinge würden gute berufliche Erfahrungen mitbringen, seien jung und nicht die Kräfte von heute, sondern die Kräfte von übermorgen.

Des Weiteren wollte ein Zuhörer wissen, wie realistisch der aufgezeigte Weg in der Praxis sei. Die Arbeitsmarktprüfung könne auch negativ ausfallen, lautete die Auskunft. Aber im Landkreis Lörrach werde dem Großteil zugestimmt. „Wie finde ich einen Flüchtling?“, lautete eine andere Frage. Michel erklärte, dass man mit der Registrierung und Prüfung der Einzelfälle bereits beschäftigt sei.

Beate Pfriender-Muck, Personalleiterin im St. Josefshaus in Rheinfelden, erklärte im Gespräch mit unserer Zeitung, dass sie sich über den rechtlichen Rahmen und die Einordnung des Themas informieren wollte. Im Vortrag seien unterschiedliche Blickwinkel aufgezeigt worden. Das St. Josefshaus suche auf jeden Fall nach Möglichkeiten.

Auch Endress+Hauser in Maulburg sei noch in der Vorbereitungsphase, erklärte Jens Kröger, Leiter Aus- und Weiterbildung. Man wolle die soziale Verantwortung wahrnehmen und gerne Flüchtlinge ausbilden, das „wie“ sei allerdings noch nicht abschließend geklärt. Man stehe auch in Kontakt mit Michel.

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