Außerhalb der damaligen Förderkulisse bestehe auch ein neuer FFH-Managementplan, auf dessen Grundlage großflächige Verträge nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) abgeschlossen werden konnten. Die Förderung über die LPR sei ein wichtiges Standbein beim Einkommen, wobei die Fördersätze zu gering seien und daher die Betriebsprämie auf Bruttoflächen eine große Rolle spiele.
Die Arbeit des LEV sollte möglichst in allen Mitgliedsgemeinden im Landkreis spürbar sein, betonte der Erste Landesbeamte Ulrich Hoehler. Die unterschiedlichen Strukturen der Mitgliedsgemeinden im Markgräfler Hügelland, am Dinkelberg, im Wiesental, aber auch in der urbanen Zone in der Nähe zu Basel erforderten individuelle Unterstützungsleistungen, die der LEV erbringen könne. Allerdings seien die Förderbedingungen für Landschaftspflegemaßnahmen entscheidend, damit auch wirklich etwas ankomme.