Kreis Lörrach Das Baselbiet bekommt neue Struktur

Die Oberbadische

Neues Gemeindestrukturgesetz

Liestal (sda). Die Gemeinden im Kanton Baselland sollen statt in fünf Bezirken künftig in sechs Regionalkonferenzen zusammengefasst werden. Sie sollen dabei mehr kooperieren und bei der Aufgabenzuteilung Vorrang erhalten. Das schlägt die Regierung mit einer Verfassungsänderung und einem neuen Gemeindestrukturgesetz vor.

Die Vorlage wurde am Freitag von der Regierung in die Vernehmlassung gegeben und von Finanzdirektor Anton Lauber sowie Verwaltungs- und Gemeindevertretern den Medien vorgestellt. Die Regionalkonferenzen sind im Entwurf fürs Gemeindestrukturgesetz geregelt. Vorgesehen sind die Regionen Laufental, Leimental, Birstal, Rheintal, Liestal-Frenketäler und Oberes Baselbiet.

Den genauen Zuschnitt der Regionen sollen die Gemeinden bestimmen, wobei eine Gemeinde auch in zwei Regionalkonferenzen mitmachen kann. Die Konferenzen sollen aus den Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten der Regionen gebildet werden. Sie sollen die Kooperation koordinieren und fördern, hätten aber keine hoheitlichen Kompetenzen.

Die den Konferenzen zugrunde liegenden Regionalverträge müssten in den Gemeinden von den Gemeindeversammlungen oder Einwohnerräten sowie von der Regierung abgesegnet werden. Das Gesetz will neu aber auch generell ein Gemeindereferendum für Ausgabenbeschlüsse interkommunaler Gremien und Zweckverbände einführen. Zudem will das Gesetz Gemeindefusionen unterstützen, so mit einem Fusionshandbuch und einem Fonds für finanzielle Unterstützungsbeiträge. Die Regierung soll aber auch Gemeinden den Auftrag erteilen können, einen Bericht über die Prüfung einer Fusion zu erstellen, womit sie einen gewissen Druck ausüben könnte.

Mit der verstärkten Zusammenarbeit sollen die Gemeinden ihre Aufgaben effizienter wahrnehmen können und zugleich in die Lage kommen, vom Gesetzgeber Aufgaben zur gemeinsamen Erfüllung zu übernehmen. Zusammen mit dem Gemeindestrukturgesetz legt die Regierung daher auch eine Verfassungsänderung vor, die die Gemeinden zur Kooperation anhält.

Mit der Verfassungsänderung soll zudem festgelegt werden, dass zwischen Kanton und Gemeinden künftig das Subsidiaritätsprinzip gilt: Aufgaben sollen vorrangig den Gemeinden zugeordnet werden, die größtmögliche Regelungs- und Vollzugsfreiheit bekommen sollen. Dabei sollen je nach Gemeinde unterschiedliche Regelungen möglich sein.

Die Idee zu den neuen Regionalkonferenzen sei in der seit 2011 stattfindenden Tagsatzung der Baselbieter Gemeindepräsidenten in Muttenz geboren, sagte Finanzdirektor Lauber. Sie entspreche der „Charta von Muttenz“ von 2012. Die bisherigen Bezirke hätten dagegen seit der Abschaffung der Bezirksverwaltung keine Funktion mehr. Etwa weil sich die Wahlkreise daran anlehnen, sollen sie aber bleiben.

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