Kreis Lörrach „Ein Exportverbot“

Die Oberbadische

„Pizza-Verfahren“: IHK ist enttäuscht

Regio. Die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee (IHK) zeigt sich enttäuscht über eine Auskunft der Schweizer Zollbehörde. Diese habe der Kammer mit Verweis auf das geltende Zollrecht mitgeteilt, dass es vorerst keine vereinfachte Regelung bei der Pizza-Lieferung über die deutsch-schweizerische Grenze gibt. Jedenfalls kurzfristig sei dies nicht vorstellbar.

„Nicht lösbare Aufgaben“ zu Zollabgaben, lebensmittelrechtlichen Vorschriften und agrarpolitischen Bestimmungen stünden dem entgegen. Auch gelte es, Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten des Schweizer Gewerbes zu verhindern, zitiert die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee in einer Medienmitteilung das Schreiben.

Furcht vor einem „Präzedenzfall“

Mit einer Sonderlösung würde schließlich ein „Präzedenzfall“ geschaffen, der auch für andere Bereiche Anwendung finden müsste. Dennoch soll das deutsche Anliegen als Grundsatzfrage in den Bestrebungen zur Optimierung der Zollverfahren weiterhin auf der Agenda bleiben, heißt es.

„Die IHK Hochrhein-Bodensee ist enttäuscht über diese Information und wird im Sinne ihrer Mitgliedsunternehmen weiterhin daran arbeiten, eine Lösung zu finden“, erklärt IHK-Geschäftsführer Dr. Uwe Böhm. Mit dem geforderten Verfahren werde die Pizza einer nicht verderblichen Ware gleichgesetzt. Für Böhm steht daher fest: „Nimmt man hinzu, dass die größte Nachfrage nach Pizza in den Abendstunden, also außerhalb der Öffnungszeiten des Zollamtes, besteht, kommt die Praxis einem Exportverbot gleich.“

Einziger Trost für die betroffenen Unternehmen und ihre Kunden: Nach wie vor können Schweizer Kunden ihre Pizza auf der deutschen Seite zu jeder Tages- und Nachtzeit abholen, heißt es abschließend.

Schon länger setzt sich die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee für eine Regelung in Sachen Pizza-Lieferung im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet ein. Es geht darum, ob deutsche Pizzadienste in das naheliegende Schweizer Grenzgebiet ausliefern dürfen, ohne zuvor für jede Pizza oder Pasta ein aufwendiges Zollverfahren durchführen zu müssen.

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