Kreis Lörrach Firmenfahrzeuge für Grenzgänger auf Prüfstand

Die Oberbadische

Regio. Kommen Änderungen auf in der Schweiz tätige deutsche Grenzgänger zu?

Regio. Kommen Änderungen auf in der Schweiz tätige deutsche Grenzgänger zu? Dieser Frage geht eine parlamentarische Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Ulrich Lusche nach. Mit dieser will der Abgeordnete in Erfahrung bringen, inwieweit die Landesregierung über vorgesehene Änderungen der Zollkodex-Durchführungsverordnung informiert ist.

Da der Zollkodex nur innerhalb der EU gültig ist, werden beispielsweise die Ein- und Ausfuhrabgaben zwischen der Schweiz und Deutschland durch die Bestimmungen der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) sowie durch nationale Regelungen ergänzt. Eine von der Europäischen Union (EU) vorgesehene Änderung könnte nun für deutsche Grenzgänger, die in der Schweiz tätig sind und einen Firmenwagen des Unternehmens auch privat nutzen dürfen, gravierende Änderungen mit sich bringen, befürchtet auch Lusche.

Bisher waren deutsche Beschäftigte in Schweizer Unternehmen von Einfuhrabgaben auf die private Nutzung von firmeneigenen Fahrzeugen generell befreit, sofern die Nutzungsmöglichkeit im Anstellungsvertrag vorgesehen war. Wie die beabsichtigte Änderung vorsieht, sollen der private Gebrauch von Schweizer Firmenfahrzeugen für Grenzgänger künftig nur für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort gestattet sein. „Gerade vor dem Hintergrund, welche enorme Bedeutung Grenzgänger für die wirtschaftlichen Beziehungen hier im Dreiländereck haben, hätte eine solche Änderung gravierende Auswirkungen“, führt Lusche an – und blickt auch auf die Leasingfahrzeuge.

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