Kreis Lörrach Holzmarkt ruht auf vier Säulen

Die Oberbadische
Die Verhandlungen zwischen dem Bundeskartellamt und Baden-Württemberg sind gescheitert. Mit einer Entscheidung im Rahmen des Gerichtsverfahrens kann erst in zwei bis drei Jahren gerechnet werden. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Kartellverfahren: Landkreis Lörrach setzt auf Übergangsmodell, um handlungsfähig zu bleiben

Von Michael Werndorff

Bis das Kartellverfahren Rundholz gegen das Land Banden-Württemberg abgeschlossen ist, sollen noch zwei bis drei Jahre vergehen. Damit die Holzvermarktung weiterhin funktioniert, hat der Landkreis Lörrach ein Übergangsmodell etabliert, wie Michael Kaufmann, Leiter des Dezernats 4 – Ländlicher Raum, im Rahmen der Jahrespressekonferenz erklärte.

Kreis Lörrach. 176 Seiten umfasst der Bericht des Bundeskartellamts mit dem Vorwurf, durch den gebündelten Verkauf von Nadelstammholz aus dem Staats-, Körperschafts-, und Privatwald gegen geltendes Kartellrecht zu verstoßen. „Nachdem langwierige und schwierige Verhandlungen zwischen dem Bundeskartellamt und dem Land Baden-Württemberg zur Erzielung einer Kompromisslösung gescheitert sind, hat das Amt mit Verfügung vom 16. Juli unter anderem den gebündelten Nadelstammholzverkauf aus dem Staatswald mit Nichtstaatswald über 100 Hektar Waldfläche untersagt“, fasste Zimmermann den Konflikt zusammen.

Daneben wurden fast alle anderen Dienstleistungen der Forstverwaltungen vom Kartellamt als strittig eingestuft. Faktisch bedeutet das, dass der Grundsatz der Einheitsforstverwaltung in Frage gestellt wird, wie Martin Groß, Forstdirektor im Landkreis Lörrach, kürzlich im Gespräch mit unserer Zeitung sagte. Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung, und um weiterhin handlungsfähig zu bleiben, hat der Landkreis den Holzverkauf in einem sogenannten Übergangsmodell neu organisiert, das der Dezernatsleiter im Rahmen der Pressekonferenz erläuterte.

Die Holzverkaufsorganisation stützt sich seit 1. September auf vier Säulen: Für den Forstbezirk Kandern wurde eine neue kommunale Holzverkaufsstelle des Landkreises eingerichtet, die für Verkäufe der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Dreiländereck und der Gemeinde Schliengen zuständig ist. Organisatorisch musste die Holzverkaufsstelle aufgrund von Vorgaben des Landes aus der Forstverwaltung herausgelöst werden und ist im Landratsamt dem Fachbereich Finanzen zugeordnet. Der Holzverkauf für den Staatswald erfolgt weiterhin durch Mitarbeiter des Forstamtes mit Sitz in Kandern. Die dritte Säule ist im Forstbezirk Schopfheim angesiedelt. Dort übernimmt bereits seit 2008 die FBG Kleines Wiesental den Verkauf für den kommunalen und privaten Waldbesitz in dem Bereich. Im Forstbezirk Todtnau als vierte Säule wurde der Holzverkauf neu zur dortigen FBG Todtnau verlagert, erklärte Kaufmann.

Zudem soll das Übergangsmodell keine Lösung auf Dauer sein. Weil das Bundeskartellamt mittlerweile den Sofortvollzug seines Beschlusses ausgesetzt hat, kann die Entscheidung in der Hauptsache des Gerichtsverfahrens abgewartet werden, verwies der Dezernatsleiter auf einen engen Dialog mit den Partnern und Kunden bei den Städten und Gemeinden sowie den Forstbetriebsgemeinschaften, um an einer dauerhaften und tragfähigen Forstorganisation zu arbeiten. Die Voraussetzungen hierfür seien gut, so Kaufmann, allerdings sei der Rahmen noch nicht absehbar, sieht er mögliche Veränderungen im Zuge der anstehenden Landtagswahl.

Ziel sei es, ein ganzheitliches Modell zu entwickeln, zudem soll die bisherige hohe Betriebsqualität aufrecht erhalten werden, welche die Faktoren Wirtschaft, Ökologie, Erholung und Tourismus umfasse. Letztlich wollen die Verantwortlichen auch an der finanziellen Förderung für die Waldbesitzer festhalten.

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