Wie Verbandsvorsitzender Peter Schelshorn erklärte, würde sich der katholische Kindergarten dem Beschluss anschließen. Die Elternbeiträge sind nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren gestaffelt, um Familien mit mehreren Kindern zu entlasten. Den kirchlichen und kommunalen Trägern im Land wurde von den Kirchen und den kommunalen Landesverbänden empfohlen, die Elternbeiträge neu festzusetzen.
Es handelt sich hierbei um Empfehlungen für den Besuch im Regelkindergarten sowie Kinderkrippen. Die Empfehlung für die Kinderkrippe geht von sechs Stunden pro Tag Betreuungszeit aus, für die Ganztagesbetreuung gibt es seitens der Verbände keine Empfehlung. Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten, wie im Buchenbrandkindergarten (durchgehend sechs Stunden) kann für die festgelegten Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 Prozent auf die Regelkindergartensätze gerechtfertigt sein, der Verband einigte sich jedoch darauf, für die Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit einen Zuschlag von 20 (statt bisher 15) Prozent zu erheben.