Kreis Lörrach (was). Moderiert von Ingo Engel, leitender Oberarzt für Allgemein- und Viszeralchirurgie, behandelten die Referenten am Donnerstagabend in Kurzvorträgen zum Beispiel die Themenbereiche Patientenwille, Umgang mit Krebskranken oder die Thematik „Schlaganfall“.
So sprach Simone Möhrle, Fachärztin für Anästhesie am Elisabethenkrankenhaus, über die Probleme, die sich bei der Ermittlung des Patientenwillens für eine würdevolle Behandlung ergeben können. „Um nach dem Patientenwille zu handeln, muss dieser bekannt und dokumentiert sein“, erklärte sie. Am einfachsten zu ermitteln sei er dabei im direkten Gespräch. Sollte ein solches jedoch nicht möglich sein, zähle der im Voraus geäußerte Wille des Patienten. Dabei komme eine Patientenverfügung erst zum Tragen, „wenn Betroffene ihren Willen nicht mehr mitteilen können“, klärte Möhrle auf. Sollte jedoch auch der vorausverfügte Wille nicht bekannt sein, werde versucht, den mutmaßlichen Willen aus früheren Äußerungen und Wertvorstellungen zu ermitteln. Wenn aber auch das nicht möglich sei, gelte das Wohl des Patienten, betonte die Ärztin.