Im Landkreis Lörrach wird es nach dem Willen des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee fünf Standorte für Windräder geben. Dies ist das Ergebnis der Anhörung im Planungsausschuss. Regio (hüf). Ende 2011 war eine Aktualisierung des ursprünglichen Regionalplans für die Standorte von Windrädern auf den Weg gebracht worden. Hinzu kam, dass Vogelschützer durchsetzten, „windenergieempfindliche Vogelarten“ wie den Rotmilan bei der Ausweisung der Standorte zu berücksichtigen. Nach fünf Jahren kontroverser Diskussion blieben von den ursprünglich geplanten Standorten für den Landkreis Lörrach genau fünf übrig. Dies sind: n  Heuberg – Munzenberg – Alter Schlag (Kandern, Steinen), n Glaserkopf (Hasel), n Rohrenkopf (Häg-Ehrsberg, Schopfheim, Zell im Wiesental), n Schlöttleberg (Kleines Wiesental, Malsburg-Marzell, Steinen) und n Zeller Blauen (Kleines Wiesental, Zell im Wiesental). Während im Kreis Waldshut keine einzige Stelle mehr für Windkraft ausgewiesen wird, sind es im Landkreis Konstanz noch zwei weitere Standorte. Zwischen Basel und Bodensee stehen daher für die Windkraftnutzung gerade einmal etwa 490 Hektar Fläche zur Verfügung. Im Vergleich: Die Fläche des Verbandgebiets umfasst insgesamt 2756 Quadratkilometer. Für die Verbandsvorsitzende, die Lörracher Landrätin Marion Dammann, ist dies „ein sehr ernüchterndes Ergebnis“. Der Regionalverband habe sich mehr Standorte erhofft. Die ursprüngliche Zahl von 17 Vorranggebieten für die Windkraft sei mit dem jetzigen Ergebnis auf sieben Standorte geschrumpft. Ursprünglich waren 31 000 Hektar in die nähere Auswahl für Windenergienutzung gekommen. Daraus wurden beispielsweise Landschafts- oder Vogelschutzgebiete herausgenommen, ebenso Flächen in der Nähe von Flughäfen oder Wetterradar. Auch die Nähe zu Heimen oder Wohnungen fielen heraus, wenn die Distanz weniger als 750 Meter beträgt. Einbezogen wurden zudem Einwendungen beziehungsweise Anregungen und zusätzliche Daten. Ob auf allen genannten Flächen überhaupt je ein Windrad sehen werden, ist noch offen. Bereits jetzt formiert sich an einigen Orten Widerstand. Zudem stellt sich die Frage, ob die ausgewiesenen Stellen überhaupt das Interesse von Investoren wecken. Auf jeden Fall bleibt es den Kommunen überlassen, ob sie nicht doch außerhalb der vom Regionalverband festgelegten Gebieten im Rahmen von Einzelgenehmigungen Windkraftanlagen erlauben. Ob es bei den jetzt festgelegten Standorten überhaupt bleibt, bezweifelten eine Reihe von Mitgliedern im Planungsausschuss des Regionalverbands. Sie befürchten, dass Gerichte beziehungsweise übergeordnete Behörden neue Forderungen an die Ausweisung von Standorten stellen. Einig waren sich die Redner zumindest darüber, dass damit ein Beitrag zur Energiewende geleistet werde.