Kreis Lörrach Schuster setzt auf ausgebildete Flüchtlinge

Die Oberbadische

Kreis Lörrach. Die Gesetzesnovelle zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung

Kreis Lörrach. Die Gesetzesnovelle zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung im Bundestag sieht der heimische Bundestagsabgeordnete als Beitrag, dem Fachkräftemangel zu begegnen. „Geduldete Azubis in Handwerksbetrieben und anderen Unternehmen bekommen jetzt einen sicheren Aufenthaltsstatus für die Zeit der Ausbildung.“ In Gesprächen in der Region ist laut Schuster klar geworden, dass die Unternehmen gerne Asylbewerber als Azubis einstellen, aber nur, wenn die Ausbildung auch beendet werden kann. „Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir Rechtssicherheit für alle Seiten.“

Durch die Gesetzesänderung werde nun klargestellt, dass Jugendliche und Heranwachsende unter 21 Jahren eine Duldung für ein Jahr mit Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr erhalten, solange die Ausbildung andauert. „Menschen, die sich hier integrieren, wollen wir keine unnötigen Hindernisse in den Weg legen. Gleichzeitig helfen wir den Betrieben, motivierte Lehrlinge zu finden.“

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