Kreis Lörrach Vogelgrippe ist kein Thema

Die Oberbadische
Foto: Michael Werndorff Foto: Die Oberbadische

Bis jetzt sieht Kanton Basel-Stadt von Stallpflicht ab

Nachdem im Landkreis Lörrach der erste Vogelgrippe-Fall jetzt entdeckt wurde, hat das Landratsamt in einigen Gemeinden Stallpflicht angeordnet. Wird im angrenzenden Basel auf den Fall reagiert? Welche Auflagen gibt es?

Basel. Aufgrund einiger Vogelgrippe-Fälle an Schweizer Seen hat das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) im November Maßnahmen gegen Vogelgrippe für die gesamte Schweiz verordnet. Diese Schutzmaßnahmen sind im Januar bis Ende März verlängert worden, sagt Michel Laszlo, Kantonstierarzt Basel-Stadt. Eine Stallaufstellungpflicht gebe es aber nicht, betont Laszlo. Auf den Einzelfall aus dem benachbarten Landkreis Lörrach – in der Gemeinde Schliengen ist ein Wildvogel an der Geflügelpest (H5N8) verendet – habe man bisher nicht reagiert; und wenn, dann würde dies über das BLV laufen. „Bekannterweise sind bei uns die notwendigen Maßnahmen seit November in Kraft; im Moment braucht es keine weitere“, sagt Nathalie Rochat, Mediensprecherin BLV, auf Anfrage unserer Zeitung.

„In den vergangenen drei Monaten haben wir in der Region Basel neun Fälle virologisch untersucht – alle waren negativ“, sagt Laszlo. In der gesamten Schweiz wurden 305 Fälle untersucht, von denen 121 positiv waren. „Trotzdem wurde keine Stallpflicht angeordnet“, erklärt Laszlo, „da es sich immer nur um Wildvögel, nicht um Nutzgeflügel gehandelt hat“.

Da der Fall in Schliengen der bisher einzige im Landkreis Lörrach ist, bezeichnet der Kantonstierarzt die rasche Anordnung einer Stallaufstellungspflicht als „scharf“, doch müsse das jede Region für sich entscheiden. In der Region Basel sind nach dem Fall in Birsfelden im vergangenen November – am Rhein ist ein mit der Vogelgrippe infizierter Stockenten-Erpel tot aufgefunden worden – keine weiteren Fälle festgestellt worden. Bei Einzelbefunden sei laut Laszlo eine Stallaufstellungspflicht noch nicht notwendig. Hinzu komme, dass im Raum Basel keine größeren professionellen Geflügelhalter angesiedelt seien.

Die Geflügelpest wird von Zugvögeln verschleppt, die auf der Reise in ihre Winterquartiere Zwischenhalte einlegen. Aufgrund der anhaltend tiefen Temperaturen in Nordeuropa hat das BLV die Schutzmaßnahmen bis Ende März verlängert. Zu diesen Maßnahmen gehört, dass die Fütterung und Tränke des Geflügels in einem gegen außen geschlossenen Stall stattfinden beziehungsweise das Wasserbecken vor wild lebenden Wasservögeln genügend abgeschirmt werden muss, erklärt Laszlo.

Es gibt aber auch Geflügelhalter in der Region, die sich freiwillig für eine vorübergehende Stallhaltung entschieden haben. „Viele sind noch baulich entsprechend ausgerüstet. Im Jahr 2006 wurde nämlich in der Schweiz vom Bund eine Stallpflicht verordnet“, sagt Laszlo.

Auch im Tierpark Lange Erlen hat man auf die sich ausbreitende Vogelgrippe reagiert. In Zusammenarbeit mit dem Kantonstierarzt wurden verschiedene Schutzmaßnahmen in die Wege geleitet. So wurden sämtliche Vogel-Volieren mit Schutzplanen auf der Oberseite versehen. Dadurch sollen Verschmutzungen durch vorbeifliegende Wildvögel vermieden werden. Die Gänse und Schwäne seien in geschützten Volieren untergebracht, ebenso die Wildtruten und Hühner, gab der Erlen-Verein bekannt. Zudem werde der gesamte Vogelbestand im Tierpark aufmerksam beobachtet.

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