Kreis Lörrach. „Auszahlungen von einer Schweizer Pensionskasse können demnächst günstiger besteuert werden“, teilte Oberfinanzpräsidentin Andrea Heck am 20. Juli in Karlsruhe mit. Das betrifft aber nur Leistungen aus privatrechtlichen Schweizer Pensionskassen, die aus dem Überobligatorium (über die Mindestabsicherung hinausgehende Einzahlung in die Pensionskasse) stammen. Für alle anderen Leistungen aus Schweizer Pensionskassen, insbesondere aus öffentlich-rechtlichen Schweizer Pensionskassen, ändert sich nichts. Weitere Informationen: Weitergehende Informationen erhalten Bürger auf der Internetseite ihres zuständigen Finanzamtes oder der Oberfinanzdirektion Karlsruhe unter www.ofd-karlsruhe.de/pb/Lde/Startseite/aktuelles/Aktuelle+Mitteilungen.