„Wir prüfen nicht nur die Einhaltung des Mindestlohns, von Interesse ist für uns natürlich auch immer, ob Arbeitgeber Sozialabgaben entrichten, ob Arbeitnehmer nicht zusätzlich Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld beziehen und ob ausländische Arbeitnehmer die notwendigen Bewilligungen vorweisen können. In zwanzig Fällen müssen wir nun in den Unternehmen selbst nochmal gründlicher recherchieren und uns tiefer in die Firmenunterlagen einarbeiten“, teilte Wolfgang Oßwald, Fachgebietsleiter im Sachgebiet Finanzkontrolle Schwarzarbeit, mit.
Den Angaben nach werden sechs überprüfte Personen unter dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt. Bei elf Prüfungen ergaben sich Verdachtsmomente, dass den Sozialversicherungsträgern Beiträge vorenthalten werden, davon in sechs Fällen wegen Scheinselbstständigkeit. Drei mal sind weitere Ermittlungen wegen möglichen Leistungsmissbrauchs durchzuführen.