Lörrach (dr). Vor dem Landgericht Freiburg hat gestern die Hauptverhandlung gegen einen Mann begonnen, der bis zum Herbst 2014 in Lörrach gewohnt hat. Von 2008 bis Ende 2012 soll er mehrfach seine im Jahre 1998 geborene Nichte missbraucht haben. Die einzige Tat, die nach Sachlage konkret belegt zu sein scheint, geschah am 25. Dezember 2012. Das mutmaßliche Opfer wohnte schon seit längerer Zeit in einem Kinderdorf. Auch der jüngere Bruder war vom Gericht dort untergebracht worden. Über Weihnachten durften die Geschwister für zwei Tage zu ihrer Mutter nach Lörrach. Dort besuchte sie ihr Onkel. Er soll das Mädchen aufgefordert haben, sich zu entkleiden. Weil sie dies nicht gewollt habe, habe der Mann das Mädchen selbst ausgezogen. Anschließend soll er Nacktfotos von der 14-Jährigen gemacht haben. Als das Mädchen nach Weihnachten wieder in das Kinderdorf zurück gekommen war, hatte es sich der Bezugspflegerin anvertraut. Der Onkel habe nicht nur Fotos gemacht, sondern sie auch berührt, gestreichelt und sei letztlich sogar in sie eingedrungen. Nach der Aussage der Kinderdorfmutter soll die Mutter ihrer Tochter einen Tabletcomputer versprochen haben, wenn sie nicht bei der Polizei gegen ihren Onkel aussage. Im Kinderdorf erzählte das Mädchen ferner, dass der Onkel bereits seit ihrem sechsten Lebensjahr Nacktfotos von ihr gemacht habe. Die Staatsanwaltschaft hatte jetzt vier Fälle des sexuellen Missbrauchs, als das Mädchen noch keine 14 Jahre alt gewesen ist, und einen Fall von Missbrauch nach dem 14. Geburtstag angeklagt. „Wir haben einen großen ‘Sicherheitsabschlag’ vorgenommen und eventuelle weitere Fälle eingestellt, da diese zu keiner höheren Strafzumessung führen würden“, betonte der Lörracher Staatsanwalt Triller. Der Angeklagte hatte im Frühjahr 2013 eine Selbstanzeige gegen sich erstattet, nachdem man ihm mit einer Anzeige gedroht hatte. Etwa zur gleichen Zeit soll die Geschädigte mit Unterstützung ihrer Betreuungspersonen eine Anzeige erstattet haben. Jetzt schweigt der Angeklagte zu den ihm vorgeworfenen Straftaten. Nur zur Person machte er Angaben. Der Angeklagte habe eine Sonderschule besucht und kann nach eigenen Angaben wegen Legasthenie (Lese- Rechtschreibschwäche) weder lesen noch schreiben. Die Große Jugendkammer des Landgerichts Freiburg unter Vorsitz von Richter Stefan Bürgelin hat ein Glaubwürdigkeitsgutachten und ein Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten in Auftrag gegeben, die in den nächsten Verhandlungstagen erstattet werden (wir berichten weiter)