Lörrach Auf eigene Füße!

Die Oberbadische

Lutz zur Nellie-Zukunft / Kritik von CDU

Von Bernhard Konrad

Lörrach. Eine Zukunft des Nellie Nashorn als eigenständige gGmbH unter dem Dach des SAK ist vom Tisch. Wie auf der Grundlage einer Pressemitteilung von Jürgen Rausch (SAK) und Tim Krause (Nellie) berichtet, sah die Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren (LAKS) die Voraussetzung für Landeszuschüsse mit dieser Variante nicht gegeben. Das bestätigte OB Jörg Lutz gestern. Die Landesförderung für 2016 wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass der Verein „Freunde des Nellie Nashorn“ sich im kommenden Jahr so konstituiert, dass er ab Januar 2017 als hauptverantwortlicher Träger des Nellie fungieren kann.

Dieses Ergebnis, so Lutz, sei keine Überraschung gewesen. In Lörrach wäre quasi ein neuer Fall geschaffen worden, der im Land Schule machen könnte: „Dieses Fass sollte nicht geöffnet werden.“ Die Rückkehr des Freundeskreises in die Geschäftsführung des Nellie sei zwar ein „großer Schritt“, gleichwohl sei er zuversichtlich, dass das Vorhaben gelingen wird. Das problematische Gastro-Segment sei neu aufgestellt, programmatisch funktioniere das Nellie unter Geschäftsführer Tim Krause gut. Lutz: „Das finanzielle Risoko ist minimiert.“ Zudem sei denkbar, dass das Nellie Leistungen vom SAK hinzukaufe, sagte der OB etwa mit Blick auf die Buchaltung. Es sei ja nicht so, dass SAK und Nellie keine Kontakte pflegen dürften. Bislang erhält das Nellie einen Landeszuschuss in Höhe von 56 000 Euro, die Stadt stellt 112 000 Euro zur Verfügung.

Unterdessen übt der CDU-Fraktionsvorstand Kritik daran, dass er die neuste Entwicklung aus der Zeitung erfahren habe. Die Verwaltung hätte die Fraktionen vor deren Sitzung am Montag informieren können, so Ulrich Lusche im Namen des Vorstands.

„Man darf die Frage stellen, ob diese Entwicklung sich nicht schon seit Monaten abzeichnete“, so die CDU. Sie werde „nicht einfach der Rückkehr zu alten Strukturen zustimmen, die sich in der Vergangenheit als nicht tragfähig erwiesen hätten. Auf vollmundige, aber nicht abgesicherte Versprechungen auf Zuschüsse könne und dürfe sich der Gemeinderat, der klare Beschlüsse zu dem Thema gefasst habe, nicht einlassen.

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