^ Lörrach: Ausweichmanöver im Blick behalten - Lörrach - Verlagshaus Jaumann

Lörrach Ausweichmanöver

Die Oberbadische
Der B 317-Abschnitt zwischen Ampelkreuzung Hasenloch und der nächsten Abzweigung nach Haagen ist Lkw-mautpflichtig. Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

Lkw-Mautpflicht auf B 317-Abschnitt

Von Bernhard Konrad

Lörrach. Bürgermeister Michael Wilke hat kürzlich am Rande eines Pressegesprächs darauf hingewiesen, dass der Abschnitt der B 317 zwischen der Ampelkreuzung Hasenloch und der nächsten Abzweigung nach Haagen seit Juli mautpflichtig ist (wir berichteten).

Das Regierungspräsidium hat dies der Stadt mitgeteilt. Derzeit gilt die Regelung für Lkw mit mehr als zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht – einschließlich Anhänger –, ab Oktober bereits für 7,5 Tonner.

Doch wie wird die neue Regelung in der Praxis gehandhabt? Wie wird kontrolliert? Wie wird bezahlt und abgerechnet? Gibt es Ausnahmen? Diese Fragen stellte unsere Zeitung dem Bundesverkehrsministerium. Auch vor dem Hintergrund, dass die Stadt bei Brummis, die in der Regel nicht im Fernverkehr unterwegs und deshalb nicht mit dem entsprechenden Erfassungssystem ausgestattet sind, Ausweichmanöver über andere Routen befürchtet. Einfach deshalb, weil die Einbuchung ins System übers Internet oder einen Mautstellenterminal als zu aufwändig empfunden und deshalb Schleifenfahrten bevorzugt werden könnten. Hierauf will die Verwaltung ein Auge haben, betonte Wilke.

In seiner Antwort erläutert die Pressestelle des Ministeriums: „Die seit Juli 2015 neu mautpflichtigen rund 1100 Kilometer Bundesstraßen wurden in die Mauterhebung einbezogen. Den Nutzern mautpflichtiger Fahrzeuge stehen grundsätzlich alle Einbuchungsarten (über das Internet, am Mautstellenterminal oder über ein Fahrzeuggerät, die ‘On-Board-Unit’) zur Verfügung. Weitere Informationen zur Registrierung bei Toll Collect und zum Einbau einer ‘On-Board-Unit’ finden sich unter www.toll-collect.de.“

Auf den neu mautpflichtigen Bundesstraßenabschnitten würden keine fest installierten Kontrollbrücken platziert, wie sie von Autobahnen bekannt sind. Überprüft werde die neue Maut-Regelung auch auf dem B 317-Abschnitt vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) durch mobile Kontrollen. „Nutzer, die keine oder eine falsche Mautgebühr entrichten, begehen eine Ordnungswidrigkeit“, so die Mitteilung.

Und weiter: „Die Mautpflicht besteht grundsätzlich für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder für den Güterkraftverkehr eingesetzt werden. Für die Begründung der Gebührenpflicht genügt die Erfüllung einer der beiden Alternativen.“

Von der Mautpflicht seien folgende Fahrzeuge ausgenommen: u  Kraftomnibusse u  Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes u  Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden u  Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden u  Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden.

Voraussetzung für die Mautbefreiung nach den Punkten zwei, drei und vier sei, dass die Fahrzeugbestimmung für die genannten Zwecke erkennbar ist.

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