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Lörrach Damit SPATZ nicht verstummt

Die Oberbadische
Joachim Sproß Foto: Archiv Foto: Die Oberbadische

SprachförderungStadt unterstützt neue Richtlinie

Lörrach (bk). Das Land hat zum Kindergartenjahr 2015/2016 das Sprachförderungsprogramm SPATZ neu aufgelegt und die Mittel erhöht. Dabei wurde die SPATZ-Richtlinie erneut überarbeitet, die grundsätzliche Struktur wird aber beibehalten: Die Träger können zwischen den Fördervarianten Singen-Bewegen-Sprechen (SBS) oder ISK (Intensive Sprachförderung im Kindergarten) wählen.

Zu den wichtigsten Änderungen zählt die Herabsenkung des Alters förderberechtigter Kinder, bei ISK liegt es neu bei zwei Jahren und sieben Monaten.

Hauptsächlich liegt der Fokus jedoch auf Flüchtlingskindern und deren Familien. So können zukünftig Kleingruppen mit vier Flüchtlingskindern gebildet werden. Bei Gruppen mit Familienbeteiligung wurde diese bis Ende 2012 zusätzlich mit je 500 Euro gefördert. Ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 mit der ersten SPATZ-Regelung wurde dieser Zuschuss zurückgefahren auf 250 Euro pro Gruppe, um nun bei der dritten Überarbeitung wieder auf 500 Euro angehoben zu werden.

Die zusätzliche finanzielle Förderung der Stadt Lörrach konzentriert sich auf die ISK-Gruppen, da die Landesfördermittel für die SBS-Gruppen mit 2200 Euro die entstehenden Kosten decken.

Die Stadt Lörrach fördert zusätzlich zu den Landesmitteln jede ISK-Sprachfördergruppe mit 800 Euro und bei Elternbeteiligung wird mit 250 Euro aufgestockt. Im Kindergartenjahr 2014/2015 wurden 45 ISK-Gruppen, davon 27 mit Elternbeteiligung, bezuschusst. Insgesamt wurden 42 750 Euro als städtische Förderung ausbezahlt – wesentlich mehr als im Jahr zuvor: „Bei nun fast doppelter Anzahl von Fördergruppen und einer Zunahme der Elternbeteiligung um zwölf Prozent kann man von ei-nem deutlichen Erfolg der Maßnahme sprechen“, so Fachbereichsleiter Joachim Sproß in der Sitzungsvorlage. Der Gesamtförderbetrag ist mit 58 000 Euro gedeckelt.

Und weiter: „Es ist davon auszugehen, dass sich die Gruppenanzahl in Lörrach durch die Absenkung des Alters der Kinder und die Möglichkeit der Kleingruppenbildung für Flüchtlingskinder weiter erhöht. Die städtische Förderung von 800 Euro sollte auch bei diesen Kleingruppen Anwendung finden, denn der Zeitaufwand der qualifizierten Sprachförderkräfte bleibt in diesem Bereich mindestens gleich.“

Unterstützt werden die Einrichtungen bei der Antragstellung in allen Facetten dankenswerterweise von der im Sprachförderbereich besonders engagierten Bürgerstiftung Lörrach, betont Sproß. Der Gemeinderat nahm die Beschlussvorlage einstimmig an.

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