Von Willi Vogl Lörrach. Der zweite Lörracher Stiftungstag der Sparkasse Lörrach-Rheinfelden konnte mit vielen Informationen aufwarten. Neben grundlegenden Fragestellungen wurde auch die steuerrechtliche Seite beleuchtet. „Stiftungen treffen ganz offensichtlich den Nerv der Zeit“, freute sich Rainer Liebenow von der Sparkasse Lörrach-Rheinfelden über den regen Zuspruch beim zweiten Lörracher Stiftungstag. „Stiften lohnt sich“, resümierte der Schirmherr der Veranstaltung, Oberbürgermeister Jörg Lutz in seinem Grußwort. Lutz verwies dabei auf die geschichtlichen Ursprünge von Stiftungen. Wenngleich heutzutage an erster Stelle nicht mehr religiöse Gründe zur Stiftungsgründung führen würden, so möchte man nach wie vor für künftige Zeiten damit dauerhaft etwas Gutes bewirken. Stiftungen seien somit ein „Kontrapunkt zu unserer schnelllebigen Zeit“. 25 Stiftungen präsentierten sich am Sonntag mit ihren Informationsständen in der Kundenhalle der Lörracher Sparkasse. Vertreten waren kleine und größere, operativ handelnde und fördernde Stiftungen. Hier gab es welche, wie die Bürgerstiftung Lörrach, die mit einem vielfältig formulierten Stiftungszweck die Förderung etwa von Jugend, Alter, sozialen Aufgaben, Umweltschutz und Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen im Blick hat. Aber auch kleine Stiftungen, etwa auf das künstlerische Vermächtnis eines Malers spezialisierte Stiftungen wie die Paul-und-Regina-Ibentaler-Stiftung, informierten über ihre Arbeit. Neben den spezifischen Informationen durch die Stiftungen selbst lieferten zwei Fachreferenten auch grundlegende Informationen zur rechtlichen und steuerlichen Seite. So gab Dr. Klaus Krebs, Fachanwalt für Erbrecht, einen Einblick in den Mechanismus selbstbestimmter und gesetzlicher Erfolge, machte auf allerlei Fallstricke beim Verfassen eines Testaments aufmerksam und erläuterte Begriffe wie Pflichtteil oder „Berliner Testament“. Seine Einlassungen hinsichtlich der Möglichkeit, eine eigene Stiftung zu gründen oder sich mittels einer Zustiftung bei bereits bestehenden Stiftungen zu beteiligen, dürften nicht nur für kinderlose Erblasser interessant gewesen sein. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht, Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Gemäß dieses Grundsatzes von Meyer A. Rothschild legte Steuerberater Roland Wetzel die Möglichkeiten zur Steuerersparnis im Erbfall dar. Hier gibt es nicht nur für direkte Abkömmlinge Freibeträge. Im Falle von Kindern sind dies derzeit alle zehn Jahre 400 000 Euro. Auch die Festlegung einer Nießbrauchsrechts bei Immobilien kann zu steuerlichen Vorteilen führen. Schließlich gab es mit Nadja Weis und Anuschka Gooneratne von der Popgruppe „Diamond Soul“ ein lebendiges Beispiel für erfolgreiche Stiftungsarbeit zu hören. Die einst von der Stimmen-Stiftung unterstützten Sängerinnen erfreuten mit coolen Stimmen und sind inzwischen auf zahlreichen Bühnen der Region gefragt.