Von Kristoff Meller
Lörrach-Brombach. Die Dreiländereck-Tafel in Brombach versorgt derzeit rund 800 Familien mit stark vergünstigten Lebensmitteln. Doch wer ist  berechtigt, das Angebot in Anspruch zu nehmen? Für  Außenstehende sind die Bedürftigen nicht immer auf den ersten Blick als solche zu erkennen.

Seit gut vier Wochen ist Werner Merz  nicht mehr im Amt als Vorsitzender des Tafelladens. Der ehemalige Stadtrat gründete vor mehr als zwölf Jahren die Tafel  und  ist noch immer eng mit ihr verbunden. Derzeit steht  er seinem Nachfolger Reinhard Ihl  einmal wöchentlich mit Rat und Tat zur Seite. Was Merz jedoch stört: „Auf meine erfolgreiche Amtszeit werde ich immer wieder angesprochen, vielfach aber mit der Bemerkung, das ich es  leider nicht geschafft habe, Personen vom Einkauf fernzuhalten, die eigentlich keine Berechtigung zum Einkauf haben dürften.“ Diese Vorwürfe bestehen  laut Merz so lange wie der Tafelladen selbst, er möchte sie so aber nicht stehen lassen.

Schon beim Start vor zwölf Jahren beim ersten Tafelladen in der Teichstraße, erhielt er beispielsweise den Hinweis eines Anwohners, dass jeden Abend ein Mercedes-Fahrer den Kofferraum vollpacken würde. „Es stellte sich heraus, dass ich gemeint war. Ich habe  Waren mit nach Haagen genommen, damit Kunden sich den Weg nach Lörrach sparen können. Die Obst und Gemüsekisten wurden bei mir in der Garage aufgebaut“, erzählt Merz.

Ausweise mit Strichcodes und Passfotos

Doch nicht immer sind es Missverständnisse. Einzelne Betrugsversuche gab und gibt es immer wieder: „Manche Kunden sind schon raffiniert und haben den Ausweis beispielsweise an die Nachbarin weitergegeben“, berichtet Merz. Grundsätzlich muss jeder Kunde zunächst einen  Berechtigungs-Ausweis (siehe Kurzinfo am Ende)  beantragen. Dieser ist beim Einkauf vorzulegen und wird elektronisch erfasst, um Doppeleinkäufe am selben Tag zu verhindern. Nach mehreren Missbrauchsfällen wurden die Ausweise mit Strichcodes und Passfotos versehen. „Die Stadtverwaltung hat uns hier bei der  EDV geholfen“, erklärt Merz. Dadurch lässt sich die Benutzung leichter kontrollieren.

Auch beim zweiten Tafelladen in Haagen, auf dem ehemaligen Quelle-Areal, kam es laut Merz zu einer „Mercedes-Affäre“. Ein Passant  behauptete, dass    ein Mann seinen Kofferraum mit Obst und Gemüse aus dem Tafelladen vollpacke. Merz fand tatsächlich die geschilderte Situation vor und  sprach den Fahrer an. Es stellte sich heraus, dass auch   ein Gemüsegroßhändler auf dem Areal ansässig war, der dem Mann  für seine Hasen und Hühner die  Gemüseabfälle überließ.

Wer sich hingegen unerlaubter Weise mit den stark reduzierten Lebensmitteln eindeckt, oder bei rationierten Waren zu viel einpackt, wird je nach Schwere des Fall zunächst ermahnt. Ansonsten wird laut Merz der Ausweis zunächst für eine Woche eingezogen, im Wiederholungsfall wird er dauerhaft entzogen.

Auch am jetzigen Standort in Brombach wurde Merz erst in der vergangenen Woche  von einem Nachbarn angesprochen: „Er hatte beobachtet –  Sie werden es nicht glauben –  wie ein Mercedes-Fahrer  den Kofferraum mit  Lebensmitteln aus dem Tafelladen bestückte.“ Merz hakte nach: „Die Beifahrerin hielt mir den Ausweis entgegen und erklärte, dass sie mit vier Kindern alleine lebe, ihr Mann habe sie verlassen. Sie wäre froh, dass der Fahrer – ihr Nachbar – sich bereit erklärt habe, sie zwei Mal in der Woche nach Brombach zufahren, damit sie hier günstig einkaufen könne.“

„Unsere Kunden müssen nicht aussehen, als ob sie auf der Straße leben.“

Der Gründer des Tafelladens ist grundsätzlich froh über die Hinweise aus der Bevölkerung: „Nur so kann gegebenenfalls Abhilfe geschaffen oder  aufgeklärt werden.“ Denn es gebe wirklich „einige schwarze Schafe“. Merz stellt aber klar: „Unsere Kunden müssen nicht aussehen, als ob sie auf der Straße leben.“ Es gebe durchaus Hartz IV-Empfänger, die über ein eigenes Auto verfügen.

Beim „Essenstreff zum Spatz“ ist die Kontrolle hingegen weniger ein Thema. Hier ist laut Merz jeder zum Mittagessen willkommen. Wer keinen Berechtigungsausweis besitzt, zahlt einfach 4,50 statt 3,50 Euro und subventioniert so die übrigen Essen, die täglich frisch von einem örtlichen Caterer angeliefert werden.


Einkaufsberechtigung:
Zum Einkauf im Tafelladen berechtigt ein Ausweis, der während der Öffnungszeiten  (Montag bis Freitag, 14 bis 16.30 Uhr) ausgestellt wird. Mitzubringen ist ein Einkommensnachweis vom Sozialamt oder Arbeitsamt, vom Arbeitgeber oder von der Rentenstelle, wenn schon Altersrente bezogen wird.

Anspruch haben alle zum Einzugsgebiet der Dreiländereck-Tafel gehörenden Hartz-IV-Empfänger und Einpersonen-Haushalte, deren monatliches Gesamteinkommen unter 900 Euro liegt. Für Haushaltsgemeinschaften erhöht sich die Einkommensgrenze für jede weitere erwachsene Person um je 400 Euro und für jedes Kind um je 300 Euro.

Im „Essenstreff zum Spatz“ werden auch Ausweise anderer Tafeln für die Ausgabe des vergünstigten Essens (3,50 statt 4,50 Euro) akzeptiert.
Mehr Informationen unter Tel. 07621/161 17 88 sowie unter www.dreilaendereck-tafel.de