Lörrach (dr). Ein Verbot ist ein Verbot. Auf diesen kurzen Nenner könnte man das Ergebnis einer Gerichtsverhandlung bringen, bei der es um das Tempolimit von 30 Stundenkilometern (km/h) auf der Wallbrunnstraße ging. Am 19. Juni des vergangenen Jahres wurde ein Autofahrer dort mit 52 km/h geblitzt. Gegen den Bußgeldbescheid über 80 Euro und einen Punkt in Flensburg hatte er Einspruch eingelegt. Jetzt wurde der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt. Warum er deutlich zu schnell unterwegs war, begründete der Autofahrer so: Wegen einer Baustelle mit mehreren Warnbaken im unteren Teil der Wallbrunn-straße sei er irritiert gewesen und habe das erst kurz vorher aufgestellte Schild „Tempo 30“ übersehen. Ferner brachte er zu seiner Entschuldigung vor, dass inzwischen die Blitzer erst bei 50 km/h auslösten, das Fahren bis zu diesem Tempo also straffrei sei. Amtsrichter Dietrich Bezzel widersprach. Tempo 30 gelte weiterhin. Der Grund, warum die Stadt inzwischen erst bei 50 km/h blitze, sei unerheblich. Zudem sei der Beschuldigte mehr als 50 km/h gefahren und würde somit auch heute noch geblitzt. Jeder Führerscheininhaber habe gelernt, nicht über den Sinn und Zweck einen Gebots oder Verbots nachzudenken, sondern sich daran zu halten, gab der Richter dem Beschuldigten mit auf den Weg. Nach einer Beratung mit seinem Verteidiger nahm der Beschuldigte den Einspruch zurück, womit der ursprüngliche Bußgeldbescheid Rechtskraft erlangte.