Mehr als ein Drittel der kranken Menschen werde zu Hause gepflegt, berichtete Späth; das sei eine große Leistung der pflegenden Angehörigen, die Anerkennung und Unterstützung verdiene. Um die Pflege in Zukunft besser gestalten zu können, habe die Politik mit dem neuen Pflegerecht reagiert.
Das seit Jahresbeginn geltende Pflegestärkungsgesetz habe auch wichtige Akzente durch mehr zusätzliche Betreuungskräfte in der stationären Pflege und eine Verbesserung in der Personalausstattung im Zuge der Neuausrichtung des Pflegebedürftig-keitsbegriffs gesetzt. Damit habe die Politik einen Weg beschritten, die Pflege in Deutschland generell zu verbessern, betonte Bernhard Späth.
Mit Lichtbildern erläuterte er die Leistungen nach dem neuen Pflegerecht, besonders im ambulanten Pflegedienst, in der Tages- oder Nachtpflege sowie bei Pflege in Alten- und Pflegeheimen.