Lörrach „Hohe kriminelle Energie“

Die Oberbadische

Gericht: Überfälle

Lörrach (dr). Im Dezember 2015 wurden in Lörrach mehrere Pizzaboten überfallen und ausgeraubt. Am Dienstag standen zwei junge Männer als Angeklagte eines solchen Überfalls vor dem Jugendschöffengericht. Während das Verfahren des jüngeren Angeklagten gegen eine Geldbuße in Höhe von 700 Euro und 100 Euro Schaden wiedergutmachung eingestellt wurde, erhielt der ältere eine Jugendstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Den beiden 20 und 18 Jahre alten deutschen Staatsbürgern wurde vorgeworfen, am 16. Dezember 2015 gemeinsam mit einem dritten Täter einen Pizzaboten auf dem Salzert überfallen, mit einem Messer bedroht und fast 400 Euro Beute gemacht zu haben. Der 20-Jährige hatte zusammen mit dem dritten Mann den Plan ausgeheckt, wie er vor Gericht einräumte.

Der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von „hoher krimineller Energie“, die der Angeklagte an den Tag gelegt habe. So habe er sich von einem Bekannten das Handy ausgeliehen, um mit unterdrückter Rufnummer einige Pizzen zu einem Haus am „Röttelnblick“ auf dem Salzert zu bestellen. Der 18-Jährige sei erst zu der Gruppe gestoßen, als der Überfallplan bereits gefasst gewesen war. Er sei schlicht neugierig gewesen, was jetzt passiere, sagte er in der Verhandlung.

So warteten die Männer auf das Eintreffen des Pizzaboten. Dieser stieg kurze Zeit später mit dem Warmhaltekarton die Treppenstufen zum Hauseingang herab. Da machte sich der dritte Täter, bewaffnet mit einem Klappmesser, an den Boten heran und zog ihm die Geldbörse aus der Hosentasche. Er solle wohl noch das Messer gezeigt haben um zu signalisieren, dass Gegenwehr zwecklos ist.

Dieser dritte Tatbeteiligte wurde Mitte des vergangenen Jahres vom Landgericht Freiburg zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, die er im Maßregelvollzug in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik in Emmendingen verbringen muss.

Die Lörracher Angeklagten räumten grundsätzlich eine Tatbeteiligung ein, versuchten aber, ihren Anteil klein zu reden. Der Staatsanwalt beantragte für den 20-Jährigen eine Jugendstrafe von zwei Jahren. Er sehe eine positive Sozialprognose und beantragte eine Aussetzung zur Bewährung. Bei dem jüngeren Angeklagten erklärte er sich mit der Verfahrenseinstellung einverstanden.

Die Verteidigerin des älteren Angeklagten führte an, dass ihr Mandant sichtlich Reue zeige. Sie bat deshalb um eine milde Strafe.

Das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Martin Graf verhängte gegen Letzteren wegen „besonders schweren räuberischen Diebstahls“ eine einjährige Jugendstrafe auf Bewährung. Ferner stellte er den Angeklagten unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers.

Der Richter unterstellte dem Angeklagten in der Urteilsbegründung eine „Lust an der Tatplanung“.

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